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Das ApS-Modell verzahnt die Qualifikationsschritte Ausbildung, Fortbildung und Hochschulstudium miteinander.
Die Ausbildung und das Hochschulstudium müssen durch die jeweiligen Abschlussprüfungen beendet werden.
Die Prüfung zum/zur Fachwirt/Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen ist optional. Für den Fortgang des ApS-Studiums kann eine Kompetenzfeststellungsprüfung über die Fachwirtinhalte abgelegt werden. Sie ermöglicht den Eintritt in das vierte Semester des Hochschulstudiums.
Prüfung zur Kompetenzfeststellung
Um die erworbenen Kompetenzen Ihres Fachwirtkurses nachzuweisen, können Sie beim BWV Bildungsverband eine Prüfung zur Kompetenzfeststellung ablegen. Mit erfolgreichem Bestehen erlangen Sie die Zulassung für die nachfolgenden Semester Ihres Studiums.
Zur Kompetenzfeststellung werden Teilnehmer:innen des ApS-Modells zugelassen. Das heißt:
Bitte beachten Sie:
Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen der Kompetenzfeststellung ist eine Mindestteilnahme von 70% an den Fachwirtkursen sowie ein Nachweis über das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen oder zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen.
Sie haben andere Zulassungsvoraussetzungen? Dann sprechen Sie uns bitte an und wir klären Ihre Möglichkeiten.
Ablauf der Prüfung
Teil 1 (nach Absolvieren der entsprechenden Kurse; nach ca. 1 Jahr)
Teil 2 (Parallel zu den Kursen des Wahlbereichs Produktmanagement)
Teil 3 (nach Ende der Fachwirtkurse)
Details können Sie der Prüfungsordnung (Stand 20.09.2023) entnehmen.
Anmeldung zur Prüfung
Sie können sich bei uns im BWV Bildungsverband anmelden. Bitte kontaktieren Sie uns mit Beginn Ihres Fachwirtkurses.
Prüfungsgebühr
Derzeit sind keine Gebühren für die Prüfungen im Rahmen des Studienmodells ApS (Ausbildung plus Studium) zu entrichten. Wir behalten es und jedoch vor, für zukünftige Teilnehmer:innen Prüfungsentgelte nach § 8 der Prüfungsordnung zu erheben.