Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK


Sie möchten Immobiliardarlehen vermitteln? Dafür benötigen Sie seit 21.03.2016 eine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung (GewO). Informationen zu den Voraussetzungen für Immobiliardarlehensvermittler:innen und zur Sachkundeprüfung lesen Sie hier!