Die Ausbildungsordnung


In der Ausbildungsordnung ist exakt geregelt, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten Sie während Ihrer Ausbildung erwerben.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt vor, welche Inhalte die Ausbildungsordnung für Kaufleute für Versicherungen und Finanzen enthalten muss:

  • die exakte Bezeichnung Ihres Ausbildungsberufs, der nach der Abschlussprüfung anerkannt wird;
  • Ihre Ausbildungsdauer;
  • einen Überblick zu Ihren Ausbildungsinhalten und damit über die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für das Berufsbild;
  • der Ausbildungsrahmenplan mit genaueren Erklärungen zu den Inhalten sowie dem zeitlichen Ablauf;
  • die Prüfungsanforderungen der Zwischen- und Abschlussprüfung sowie
  • die Verpflichtung, dass Sie einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen müssen.


Die Ausbildungsordnung vom 27.05.2014 können Sie auch downloaden.

Die Ausbildungsordnung für Kaufleute für Versicherungen und Finanzen mit vielen Erklärungen, den Rahmenlehrplan sowie weitere Informationen bietet Ihnen die Broschüre "Erläuterungen zur Verordnung über die teilnovellierte Berufsausbildung".

Ausbildungsnachweis

Die Inhalte Ihrer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bzw. zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen halten Sie im Ausbildungsnachweis fest - dem sogenannten Berichtsheft. Sie müssen dieses während Ihrer Ausbildungszeit führen. Dazu sind Sie laut Berufsbildungsgesetz verpflichtet.

Vorlagen für den Ausbildungsnachweis bietet Ihnen Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) auf ihrer Internetseite zum Download an. Zudem ist Ihr Ausbildungsunternehmen nach § 14 Nr. 3 BBiG dazu verpflichtet, Ihnen den Ausbildungsnachweis kostenfrei zu stellen. Die Berichtshefte erhalten Sie deshalb entweder direkt bei Ihrem Unternehmen oder im Fachbuchhandel.

Ansprechpartner:in
Vesna Kranjčec-Sang 089 922001-832
Ansprechpartner:in
Dorothea Schneider 089 922001-840