Betriebsrentenstärkungsgesetz verschafft neue Vertriebsansätze

Betriebsrentenstärkungsgesetz verschafft neue Vertriebsansätze

03. Juli 2017

Nachdem das Bundeskabinett Ende des letzten Jahres den Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) beschlossen hat, soll die Betriebsrente ab 1. Januar 2018 für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiver werden.

Bislang haben viele kleine und mittlere Unternehmen den Aufwand gescheut, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Das neue Modell sieht vor, dass Betriebsrenten ohne die Haftung von Arbeitgebern vereinbart werden können, was zu einer weiteren Verbreitung der bAV-Angebote führen soll.
Arbeitnehmer wiederrum wissen um die Bedeutung des Aufbaus eines angemessenen Versorgungsanspruchs. Aus dem neu beschlossenen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ergibt sich damit für den bAV-Vertrieb  die Möglichkeit, neue Vertriebsansätze zu schaffen.
Im Spezialistenstudiengang Betriebliche Altersversorgung (DVA) werden alle wichtigen Aspekte dieses Bereichs abgedeckt und fundiertes praxisorientiertes Wissen für Mitarbeiter vermittelt, die sich im Unternehmen oder in der Beratung mit der betrieblichen Altersversorgung befassen.
Neben der betrieblichen Altersversorgung bietet die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) in Kooperation mit den BWV Regional Spezialistenstudiengänge mit folgenden Schwerpunkten an: 

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Haftpflicht Underwriter
  • Technische Underwriter der gewerblichen und industriellen Sachversicherung
  • Personenversicherung
  • Schaden
  • Betrugsbekämpfung
  • Transportversicherung

Weitere Details finden Sie unter http://www.versicherungsakademie.de/spezialisten.

Im Seminar Neue Chancen für den bAV-Vertrieb lernen Teilnehmer die Neuerungen in der bAV aufgrund des BRSG kennen und erhalten Ansätze zur Ansprache neuer bzw. zum Ausbau bestehender bAV-Kunden.

Ansprechpartner:in
Edith Susanne Pitka 089 455547-723