Neue Rechtsgrundlage für die akademische Qualitätssicherung zum 1. Januar 2018

02. Februar 2018

Innerhalb der Neuregelung der Akkreditierung von Studiengängen und Hochschulen in Deutschland gibt es einen neuen Stand: Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag, der die Grundzüge des neuen Akkreditierungssystems regelt, ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Das Akkreditierungssystem erhält damit eine neue Rechtsgrundlage. Die KMK hat sich auf eine dazugehörige Musterrechtsverordnung verständigt.

Aufgrund der neuen Rechtsgrundlage wird sich der Akkreditierungsrat im Februar 2018 neu konstituieren. Die Wissenschaftsseite wird zukünftig mit acht statt vier Sitzen im Rat vertreten sein, dazu kommt ein/e Vertreter/in der Hochschulrektorenkonferenz. Die Berufspraxis wird weiterhin fünf Sitze innehaben: Je zwei für Arbeitgeber und Gewerkschaften, ein Sitz für eine/n Vertreter/in des Öffentlichen Dienstes. Die Vertretung der Arbeitgeber im Akkreditierungsrat werden zukünftig Dr. Christina Gommlich (BASF) und Dr. Josef Beutelmann (Barmenia-Versicherungen; im Akkreditierungsrat bereits seit 2013) übernehmen.

Mit Dr. Josef Beutelmann, langjähriges Vorstandsmitglied des BWV Bildungsverbands, ist die Versicherungswirtschaft als Branche bestmöglich vertreten.

Ansprechpartner:in
Wolfgang Roth 089 922001-818