Qualitätssicherung wird auch unter IDD wichtig sein – Zwischenbilanz zu den gut beraten-Audits

Qualitätssicherung wird auch unter IDD wichtig sein – Zwischenbilanz zu den gut beraten-Audits

31. Mai 2017

Aktuell liegt der Entwurf VersVermV leider noch nicht vor, da zunächst das Gesetz zur Umsetzung der IDD in Deutschland in „trockene Tücher“ gebracht werden soll.

Daher weiß die Branche aktuell noch nicht, wie der Gesetzgeber das Nachweisverfahren der Weiterbildung der vertrieblich Tätigen genau regeln wird.

Eines ist allerdings sicher – auch unter IDD wird die Qualitätssicherung der Weitebildung eine zentrale Rolle spielen. Unterdessen hat gut beraten seit Herbst 2015 114 Audits abgeschlossen. Die bisher erzielten Erfolgsquoten von durchschnittlich 92% zeigen, dass die Bildungsdienstleister das gut beraten-Audit sehr ernst nehmen und sich gewissenhaft auf dieses vorbereiten. Dies spiegelt sich auch im Interesse der Bildungsdienstleister an den fünf von der Geschäftsstelle veranstalteten Info-Webinaren zum Thema Audit wider.

Um die Durchführung der Audits zu gewährleisten, konnten 15 erfahrene Auditoren gewonnen werden, die durch die Geschäftsstelle gut beraten geschult und zertifiziert wurden. Durch regelmäßige Austauschtreffen mit unsren Auditoren stellen wir die gemeinsam erarbeiteten Prozesse zur Auditdurchführung immer wieder auf den Prüfstand. Deswegen wurde 2016 die erste Supervision der Auditoren durch die Geschäftsstelle durchgeführt. Diese dient der konstruktiv-kritischen Beratung der Auditoren bei der Durchführung und Auswertung der Audits.

Diesen Weg wollen wir weiter gemeinsam mit unseren akkreditierten Partnern und Auditoren bestreiten, mit einem Verfahren, das zum einem effizient und wirksam, zum anderen aber auch so wenig bürokratisch wie möglich ist.