So unterstützt Sie gut beraten bei der Umsetzung der IDD

So unterstützt Sie gut beraten bei der Umsetzung der IDD

02. November 2017 | BWV Bildungsverband

In den letzten Monaten haben wir wiederholt berichtet, wie gut beraten fit für die Zukunft gemacht wird.

Heute zeigen wir Ihnen auf, wie gut beraten Sie dabei unterstützen kann, die Umsetzung der IDD in Ihrer Organisation erfolgreich zu gestalten:

  • gut beraten ermöglicht die Dokumentation der Weiterbildungsaktivitäten unabhängig vom Bildungsanbieter.
  • Die Anforderungen des Gesetzgebers aus IDD, Umsetzungsgesetz und VersVermV werden anforderungskonform abgebildet.
  • Der Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungspflicht wird mit einer automatisch aus der Weiterbildungsdatenbank erstellten gut beraten-Bescheinigung erbracht.
  • Auch die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung werden durch gut beraten berücksichtigt.
  • Die Regeln zur Anrechnung von Bildungsmaßnahmen wurden zusammen mit Experten aus der Branche überarbeitet und weiterentwickelt. Wir tragen Sorge dafür, dass die Anrechnungsregeln auch in Zukunft sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Branche entsprechen.
  • Es besteht ein bewährtes System der Qualitätssicherung. Neben der Akkreditierung als erste Stufe der Qualitätssicherung wird die Einhaltung der hohen QS-Standards über ein Auditverfahren überprüft und dokumentiert.
  • Der Forderung der Ziffer 8 des Verhaltenskodex wird genüge getan. Es kann über die Weiterbildungsdatenbank leicht nachgewiesen werden, dass Ihre Organisation nur mit vertrieblich Tätigen zusammenarbeitet, die ihre Weiterbildungsverpflichtung erfüllt haben.
  • Alle gut beraten-relevanten Handbücher, Leitfäden, Vorlagen und Musterformulare werden von uns überarbeitet und Ihnen zur Verfügung gestellt


Haben Sie noch weitere Fragen?
Mit unserem gut beraten-Supportteam stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!