Die Prüfung zum Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK legen Sie vor einer Industrie- und Handelskammer ab.
Die Inhalte der Prüfung hat der Gesetzgeber in Anlage 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) festgelegt. Im Rahmenplan sind alle Prüfungsinhalte detailliert als Lernziele aufgelistet.
Ab dem 01.07.2019 ist der neue Rahmenplan mit Stand Dezember 2018 prüfungsrelevant. Er wurde an rechtliche Änderungen und das neue Bedingungswerk Proximus 4 angepasst.
Eine Version mit Hervorhebung der Änderungen ist für Lehrende ebenfalls verfügbar.
Schriftlicher Prüfungsteil
Im schriftlichen Prüfungsteil zeigen Sie Ihr versicherungsfachliches Know-how. Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf Fragen und Probleme, die Sie aus Ihrem Berufsalltag kennen.
Der schriftliche Prüfungsteil umfasst gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 1 VersVermV:
- rechtliche Grundlagen
- sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen insbes. gesetzliche Rentenversicherung,
private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung,
Grundzüge der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung),
staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge und der durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersvorsorge. - Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung
- verbundene Hausrat- und verbundene Gebäudeversicherung,
- Haftpflicht-, Kraftfahrt- und Rechtsschutzversicherung.
Der BWV Bildungsverband erstellt in Zusammenarbeit mit Experten aus der Branche die Prüfungsfragen und hält sie aktuell. Dadurch sichern wir die Handlungsorientierung und Bundeseinheitlichkeit des schriftlichen Prüfungsteils. Außerdem garantieren wir so, dass die Fragen verlässlich, objektiv und gültig sind. Die Prüfungsaufgaben werden weder veröffentlicht noch können sie gekauft werden.
Grundlage der Prüfungsaufgaben sind die Versicherungsbedingungen der fiktiven Versicherung Proximus AG.
Proximus 4 ist ab 1. Juli 2019 prüfungsrelevant. Die darin enthaltenen Tarife sind für die Sachkundeprüfung nicht prüfungsrelevant.
Ab 1. Januar 2021 gelten diese prüfungsrelevanten Werte. Die aktuelle Übersicht der prüfungsrelevanten Werte kann während der Prüfung jederzeit abgerufen werden.
Da die Bundesregierung im Rahmen der Pflegereform plant, die Pflegeleistungen ab dem 01.07.2021 zu erhöhen, werden wir zu gegebener Zeit ein Update der prüfungsrelevanten Werte einstellen.
Informieren Sie sich hier zum Ablauf des schriftlichen Prüfungsteils!