Das Neuordnungsverfahren der Ausbildung Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Allgemeine Informationen zum Neuordnungsverfahren
Was ist eine Neuordnung?
Eine Neuordnung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren in Deutschland zur Entwicklung von Ausbildungsordnungen. Diese bilden die Grundlage für die betriebliche Ausbildung im dualen System. Sie entstehen unter Leitung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in Zusammenarbeit mit Sachverständigen der betrieblichen Praxis, die von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Gewerkschaften benannt werden, sowie Fachleuten des Bundes und der Länder.
In der Broschüre "Ausbildungsordnungen und wie Sie entstehen" finden Sie alle Informationen zum Verfahren.
Beteiligte am Verfahren?
Funktion | Organisation |
---|---|
Autorisierter Sozialpartner der Arbeitgeber | Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV Bildungsverband) |
Autorisierter Sozialpartner der Arbeitnehmer | Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) |
Ländervertretung | Kultusministerkonferenz (KMK) |
Bundesseitige Moderation des Verfahrens | Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) |
Zuständige Ministerien | Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
Vorbereitung der Neuordnung Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Evaluation des bestehenden Berufsbilds: BWV-Studie Kompetenzlabor
Die zunehmende Digitalisierung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen in der Versicherungswirtschaft geht mit veränderten Tätigkeitsanforderungen und -profilen einher. Die Studie „Kompetenzlabor“ des BWV Bildungsverbands ermittelte 2016 sowohl den Status-Quo als auch die Prognose in Bezug auf die Kompetenzerfordernisse für die Erstausbildung. Um Auszubildende künftig passgenau auf die veränderten Kompetenzanforderungen der Branche vorzubereiten, ist eine Anpassung der Ausbildungsinhalte im Rahmen einer Neuordnung erforderlich.
Einleitung Neuordnungsverfahren
Ende 2019 und Anfang 2020 wurde das inhaltliche Konzept (Eckwerte) gemeinsam mit den Neuordnungsbeteiligten erstellt und das Eckwertepapier beim BMWi eingereicht.
am 16. Juni 2020 erfolgte das Antragsgespräch mit dem Beschluss der verbindlichen Eckwerte.
Damit ist die Neuordnung mit ver.di, BMBF, BIBB und KMK offiziell durch das BMWi bewilligt worden.
Sachverständigenarbeit
1. Sachverständigensitzung am 24. September 2020
2. Sachverständigensitzung am 28./29. Oktober 2020
3. Sachverständigensitzung am 17. Dezember 2020
4. Sachverständigensitzung am 27. Januar 2021
5. Sachverständigensitzung am 8./9. März 2021
6. Sachverständigensitzung am 29./30. April 2021
