Voraussetzungen für Finanzanlagenvermittler:innen

BWV: Alle wichtigen Informationen zu den Regelungen des § 34f Gewerbeordnung


Sie möchten als Finanzanlagenvermittler:in tätig werden und Ihren Abschluss zum Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK machen? Was Sie dazu benötigen und alle Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie beim BWV Bildungsverband.

Um Ihre Gewerbeerlaubnis als Finanzanlagenvermittler:in von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen nachweisen:

  • Sie sind zuverlässig.
  • Sie können beweisen, dass Sie schuldenfrei sind.
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Sie verfügen über die nötige Sachkunde.

Die genauen Voraussetzungen sind in § 34f Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, prüft Ihre jeweilige IHK vor Ort.

 

Wie Sie Ihre Sachkunde als Finanzanlagenfachmann/-frau nachweisen können

 

Ihre Sachkunde können Sie nachweisen

Diese Regelungen finden Sie in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).

Der BWV Bildungsverband unterstützt als Dienstleister 11 Industrie- und Handelskammern bei der Organisation der Sachkundeprüfung zum Geprüften Finanzanlagenfachmann/-frau IHK. Darüber hinaus bieten wir allen Industrie- und Handelskammern Prüferschulungen an. So sichern wir die Qualität nachhaltig und sorgen dafür, dass die Prüfungen bundesweit einheitlich ablaufen.

Weitere Informationen zur Prüfungsvorbereitung, den Prüfungsinhalten und zum Ablauf der Prüfung finden Sie auf unseren Seiten.