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Sie möchten Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermitteln und Ihren Abschluss zum Geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK machen? Was Sie dazu benötigen und alle Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie beim BWV Bildungsverband.
Um Ihre Gewerbeerlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler:in zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen nachweisen:
Die genauen Voraussetzungen sind in § 34i Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, prüft Ihre jeweilige Erlaubnisbehörde.
Ihre Sachkunde können Sie nachweisen
Diese Regelungen finden Sie in der Verordnung zur Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV).
Der BWV Bildungsverband wird auch bei dieser Sachkundeprüfung als Dienstleister einige Industrie- und Handelskammern bei der Prüfungsorganisation unterstützen. Darüber hinaus bieten wir allen Industrie- und Handelskammern Prüferschulungen an. So sichern wir die Qualität nachhaltig und sorgen dafür, dass die Prüfungen bundesweit einheitlich ablaufen.
Weitere Informationen zur Prüfungsvorbereitung, den Prüfungsinhalten und zum Ablauf der Prüfung finden Sie auf unseren Seiten.