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Sondernewsletter März 2022

„Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht.“
Marie von Ebner-Eschenbach

Liebe Leserin, lieber Leser,

heute wurde die Ausbildungsordnung zum neuen Berufsbild Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der BWV Bildungsverband hat arbeitgeberseitig das Neuordnungsverfahren geleitet, deshalb ist unsere Freude groß, Ihnen diese Nachricht zu überbringen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Sondernewsletter.

Ihre Newsletter-Redaktion

Neues Berufsbild Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen ab 1. August 2022 in Kraft


Jetzt ist es amtlich: Die Ausbildungsordnung zum neuen Berufsbild Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen wurde vom Gesetzgeber (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) unterzeichnet und heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 1. August 2022 in Kraft und bildet die Grundlage für die künftige Ausbildung des kaufmännischen Nachwuchses in der Versicherungswirtschaft.

In rekordverdächtigen eineinhalb Jahren und unter Pandemiebedingungen gelang es den Sachverständigen der Sozialpartner der Arbeitgeberseite (BWV Bildungsverband) und der Arbeitnehmerseite (ver.di) den neuen Ausbildungsberuf auf den Weg zu bringen.

Es hat sich viel getan! Detaillierte Infos zu den neuen Inhalten finden Sie in unserer Medieninformation und auf der BWV-Website www.bwv.de/neuordnung.

Der BWV Bildungsverband unterstützt alle Ausbildungsverantwortlichen bei der Implementierung. Veranstaltungen mit ersten begleitenden Informationen zur Ausbildungsordnung gehen im März an den Start. Die unternehmensübergreifenden Bedingungen der fiktiven Proximus-Versicherung werden aktualisiert und erscheinen im Sommer neu.

Ansprechpartnerin im BWV Bildungsverband ist Vesna Kranjcec-Sang.

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Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.

Arabellastraße 29
81925 München

Telefon 089 922001-830

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