FAQs zur Prüfung Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK

Im Nachgang finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen bezüglich der Sachkundeprüfung,
gemäß § 34d der Gewerbeordnung (GewO).

Wo wird die Prüfung angeboten und wie kann ich mich anmelden?

Jede Industrie- und Handelskammer (IHK) entscheidet individuell, welche der deutschlandweiten Prüfungstermine sie für die Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" anbietet.

  • der schriftliche Prüfungsteil findet an bundeseinheitlichen Terminen statt, welche die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlicht
  • Informationen zur Prüfungsanmeldung und zu freien Plätzen finden Sie auf der Homepage der IHK Ihrer Wahl
  • Viele IHKs bieten eine Online-Anmeldung zur Prüfung an.
    Bitte informieren Sie sich hierzu auf der Homepage der IHK Ihrer Wahl.

 

Eine Übersicht der Prüfungsorte für die nächsten Prüfungstermine finden Sie hier.

Welche Materialien brauche ich zur Vorbereitung auf die Prüfung?

Bedingungswerk Proximus 5 (gültig ab 01.07.2023) 

  • Versicherungsbedingungen und Tarife der imaginären "Proximus Versicherung AG"
  • Bildet die Grundlage für die Aufgaben der schriftlichen Prüfung
  • Zur Vorbereitung auf den schriftlichen Prüfungsteil mit Proximus 5 ist die hier verlinkte Übersicht relevant.

 

Rahmenplan 6. Auflage (gültig ab 01.07.2023) mit Lernzielen für die Sachkundeprüfung

  • Ab dem 01.07.2023 ist dieser Rahmenplan (Stand Dezember 2022) prüfungsrelevant
  • Die Prüfungsinhalte sind dort detailliert als Lernziele aufgelistet

 

Dokumente zum praktischen Prüfungsteil

  • Die Vorgaben zum Kundengespräch (veröffentlicht von der Deutschen Industrie- und Handelskammer, DIHK) dienen als Grundlage für diesen Prüfungsteil
  • Zur Bewertung wird der Protokollbogen der DIHK verwendet

Wie lange dauert die Prüfung?

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung dauert insgesamt 160 Minuten (reine Prüfungszeit)

  • 1. Prüfungsteil     90 Minuten
  • ggf. Pause             20 Minuten
  • 2. Prüfungsteil     70 Minuten

 

Praktische Prüfung

  • ca. 15 Minuten Vorbereitungszeit
  • i.d.R. 20 Minuten Beratungsgespräch


Für Informationen zum Prüfungsablauf und zu den Inhalten klicken Sie bitte hier.

Welche Aufgabentypen gibt es in der schriftlichen Prüfung?

Für jede insgesamt korrekt beantwortete Aufgabe erhalten Sie einen Punkt. Dies gilt für jeden Aufgabentyp.
Bei Mehrfachwahlaufgaben und Kurzantwortaufgaben gilt: für eine nicht komplett richtig beantwortete Aufgabe erhalten Sie keinen Punkt.

Um einen Eindruck vom Aussehen und von den Funktionen des Prüfungsprogramms zum schriftlichen Prüfungsteil zu erhalten, sehen Sie sich hier die Demo-Version an. (Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine reine Demonstration des Prüfungsprogramms samt Ablauf handelt und dort keine gültigen Prüfungsaufgaben veröffentlicht werden. Diese Fragen werden inhaltlich nicht regelmäßig geprüft und aktualisiert!)

Wie sind die Fragen in der schriftlichen Prüfung verteilt?

Für jede insgesamt korrekt beantwortete Aufgabe erhalten Sie einen Punkt. Dies gilt für jeden Aufgabentyp.
Bei Mehrfachwahlaufgaben und Kurzantwortaufgaben gilt: für eine nicht komplett richtig beantwortete Aufgabe erhalten Sie keinen Punkt.

Die detaillierte Ausgestaltung der Sachgebiete entnehmen Sie bitte dem derzeit gültigen Rahmenplan (gültig ab 01.07.2023) mit den Lernzielen.

Hier können Sie die Verteilung der Fragen für den schriftlichen Prüfungsteil herunterladen.

Welche Hilfsmittel bzw. Unterlagen darf ich in die Prüfung mitnehmen?

Schriftliche Prüfung

  • Nicht programmierbarer Taschenrechner

 

Die aktuelle Übersicht der prüfungsrelevanten Werte​​​​​​​ kann während der Prüfung jederzeit und immer wieder, direkt am Prüfungs-PC, abgerufen werden.

Jede Industrie- und Handelskammer entscheidet selbst, ob zusätzlich leere Blätter und ein Stift mit in die Prüfung genommen werden dürfen.

 

Praktische Prüfung

  • Nicht programmierbarer Taschenrechner
  • Stifte und leere Blätter Papier
  • Verkaufs- und Beratungsunterlagen (z. B. Proximus, ...)
  • Notebook (Einsatz der Beratungssoftware)

Wann muss ich die praktische Prüfung nicht ablegen?

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie sich vom praktischen Prüfungsteil befreien lassen:

Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn eine der in § 4 Abs. 5 VersVermV genannten Voraussetzungen vorliegt.

siehe: 

(5) Der praktische Teil der Prüfung entfällt, wenn der Prüfling

1. eine Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1, § 34h Absatz 1 Satz 1 oder § 34i Absatz 1 Satz 1 der  Gewerbeordnung hat, oder

2. einen Sachkundenachweis erlangt hat nach

    a) § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung,
    b) § 34h Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder
    c) § 34i Absatz 2 Nummer 4.

    Wann findet die praktische Prüfung statt?

    Der praktische Prüfungsteil findet in der Regel einen Tag nach der schriftlichen Prüfung statt.

    Wann habe ich die Prüfung bestanden?

    Schriftliche Prüfung

    gemäß § 4 Absatz 7 VersVermV haben Sie die schriftliche Prüfung bestanden wenn Sie:

    • in vier der fünf Bereiche jeweils mindestens 50 % und
    • in einem der fünf Bereiche mindestens 30 %

    der erreichbaren Punkte (118 Punkte) erzielt haben.

     

    Praktische Prüfung

    gemäß § 4 Absatz 7 VersVermV haben Sie die praktische Prüfung bestanden wenn Sie:

    • mindestens 50 %

    der erreichbaren Punkte (100 Punkte) erzielt haben.

    In welcher Form bekomme ich das Ergebnis mitgeteilt?

    gemäß § 4 Absatz 8 VersVermV:

    Beide Prüfungsteile wurden erfolgreich abgelegt:

    Sie erhalten unverzüglich eine Bescheinigung von der Industrie- und Handelskammer.

     

    Die Prüfung wurde nicht erfolgreich bestanden:

    Sie erhalten einen Bescheid von der Industrie- und Handelskammer mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Wiederholung der Prüfung.

    Kann ich die Prüfung wiederholen?

    Beide Prüfungsteile dürfen wiederholt werden.

    Für die Anzahl an Wiederholungsversuchen gibt es keine Begrenzung.