Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK: Prüfungsinhalte

Sie möchten Ihren Abschluss als Finanzanlagenfachmann/-frau IHK machen? Lesen Sie hier alle wichtigen Infos zu den Inhalten der Prüfung. 

Ihren Abschluss zum Finanzanlagenfachmann/-frau IHK legen Sie vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Die Inhalte hat der Gesetzgeber in Anlage 1 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) festgelegt. Sie sind im Rahmenplan detailliert als Lernziele aufgelistet. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.   

 

Schriftlicher Prüfungsteil

In der schriftlichen Prüfung zeigen Sie Ihr Fachwissen. Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf folgende Bereiche:


Die Sachkundeprüfung müssen Sie nicht zwingend in allen genannten Bereichen ablegen: Sie kann je nach Umfang der gewünschten Erlaubnis auf einzelne Bereiche beschränkt werden. Die Prüfungsfragen und -termine sind bundeseinheitlich. Die Prüfungsfragen sind geheim. Sie werden nicht veröffentlicht und können nicht gekauft werden.
Informieren Sie sich zum Ablauf Ihres schriftlichen Prüfungsteils!

 

Praktischer Prüfungsteil

Im praktischen Prüfungsteil zeigen Sie, dass Sie Ihr fachliches Wissen in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden anwenden können. Grundlage des Gesprächs ist eine der von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlichten Fallvorgaben (gültig ab 01.03.2024).
Beim praktischen Prüfungsteil werden gemäß FinVermV in der Kundenberatung diese Kenntnisse von Ihnen gefordert:

  • Sie erstellen ein Kundenprofil und ermitteln den Kundenbedarf.
  • Sie zeigen Lösungsmöglichkeiten auf.
  • Sie präsentieren passende Produkte und informieren den Kunden darüber.

 
Informieren Sie sich zum Ablauf Ihres praktischen Prüfungsteils!