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Die Zwischenprüfung in der Mitte Ihres zweiten Jahres als Auszubildender ermittelt Ihren Ausbildungsstand zu diesem Zeitpunkt. Sie dauert höchstens 180 Minuten und ist Pflicht. Das Ergebnis hat keine rechtlichen Folgen, ob Sie Ihre Ausbildung fortsetzen dürfen und fließt auch nicht in die Noten Ihrer Abschlussprüfung mit ein.
In der Zwischenprüfung beantworten Sie schriftlich praxisbezogene Aufgaben und Fälle aus folgenden Bereichen:
Die Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) erstellt die Aufgaben für Ihre Zwischen- und Abschlussprüfung als Kaufmann/Kaufmann für Versicherungen und Finanzen. Basis dafür ist der Prüfungskatalog. Nähere Informationen dazu gibt es hier.
Viele Hinweise zu Ihrer Zwischenprüfung bieten wir Ihnen in der Broschüre "Erläuterungen zur Verordnung über die teilnovellierte Berufsausbildung" an.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der AkA.