Das Neuordnungsverfahren der Ausbildung Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen

Allgemeine Informationen zum Neuordnungsverfahren

Was ist eine Neuordnung?

Eine Neuordnung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren in Deutschland zur Entwicklung von Ausbildungsordnungen. Diese bilden die Grundlage für die betriebliche Ausbildung im dualen System. Sie entstehen unter Leitung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in Zusammenarbeit mit Sachverständigen der betrieblichen Praxis, die von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Gewerkschaften benannt werden, sowie Fachleuten des Bundes und der Länder.

In der Broschüre "Ausbildungsordnungen und wie Sie entstehen" finden Sie alle Informationen zum Verfahren.

Beteiligte am Verfahren?

FunktionOrganisation
Autorisierter Sozialpartner der ArbeitgeberBerufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV Bildungsverband)
Autorisierter Sozialpartner der ArbeitnehmerVereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
LändervertretungKultusministerkonferenz (KMK)
Bundesseitige Moderation des VerfahrensBundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Zuständige MinisterienBundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

 

Vorbereitung der Neuordnung Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen

Evaluation des bestehenden Berufsbilds: BWV-Studie Kompetenzlabor

Die zunehmende Digitalisierung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen in der Versicherungswirtschaft geht mit veränderten Tätigkeitsanforderungen und -profilen einher. Die Studie „Kompetenzlabor“ des BWV Bildungsverbands ermittelte 2016 sowohl den Status-Quo als auch die Prognose in Bezug auf die Kompetenzerfordernisse für die Erstausbildung. Um Auszubildende künftig passgenau auf die veränderten Kompetenzanforderungen der Branche vorzubereiten, ist eine Anpassung der Ausbildungsinhalte im Rahmen einer Neuordnung erforderlich.

Einleitung Neuordnungsverfahren

Ende 2019 und Anfang 2020 wurde das inhaltliche Konzept (Eckwerte) gemeinsam mit den Neuordnungsbeteiligten erstellt und das Eckwertepapier beim BMWi eingereicht.

am 16. Juni 2020 erfolgte das Antragsgespräch mit dem Beschluss der verbindlichen Eckwerte.
Damit ist die Neuordnung mit ver.di, BMBF, BIBB und KMK offiziell durch das BMWi bewilligt worden.

Sachverständigenarbeit

1. Sachverständigensitzung am 24. September 2020

Diese erste Sitzung diente hauptsächlich der Ausarbeitung der Eckwerte der Ausbildungsordnung und der Benennung der Sachverständigen.

2. Sachverständigensitzung am 28./29. Oktober 2020

Der Gegenstand der zweiten Sitzung war die Diskussion und Erarbeitung der Kompetenzziele der ersten fünf berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen.

3. Sachverständigensitzung am 17. Dezember 2020

Im Rahmen der 3. Sitzung wurde die Struktur sowie die Lernziele für die ersten Kundenbedarfsfelder diskutiert und erarbeitet.

4. Sachverständigensitzung am 27. Januar 2021

In der 4. Sitzung wurde die Struktur und die Inhalte weiterer Kundenbedarfsfelder erarbeitet sowie die Lernziele für die ersten Wahlqualifikationen bestimmt.

5. Sachverständigensitzung am 8./9. März 2021

Den Schwerpunkt der 5. Sitzung bildeten die Diskussion und Erarbeitung der Wahlqualifikationseinheiten.

6. Sachverständigensitzung am 29./30. April 2021

In der 6. Sitzung wurden die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans final erarbeitet.

7. Sachverständigensitzung am 20./21. Mai 2021

Der Gegenstand der 7. Sitzung bildeten die prüfungsrelevanten Themen sowie die Erarbeitung der Zeugniserläuterungen.

8. Sachverständigensitzung am 20. August 2021

Mit der letzten Sachverständigensitzung ist die inhaltliche Arbeit im Rahmen der Neuordnung weitgehend abgeschlossen.
Die gemeinsame Bund/Länder Sitzung ist für den 19. Oktober terminiert. 

9. Gemeinsame Sitzung Bund/Länder

In der Sitzung wurden die Inhalte der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans mit den Sachverständigen des Bundes und der Länder final abgestimmt.

Ansprechpartner:in
Vesna Kranjčec-Sang 089 922001-832
Ansprechpartner:in
Katharina Spangler 089 922001-848