ApS - Ausbildung plus Studium (Duales Studium)
Doppelt praktisch: Schon während der Ausbildung ins Bachelorstudium
Bei dem ApS-Modell studieren die Teilnehmenden die ersten drei Semester im Rahmen von Kursen zum/zur Fachwirt/Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen bereits während der Ausbildung. Die im Fachwirt erworbenen Kompetenzen weisen die Teilnehmenden über eine Kompetenzfeststellung durch den BWV Bildungsverband nach. Durch die Bestätigung werden die ersten drei Semester, oder auch mehr, das ist abhängig von der jeweiligen Hochschule, des Studiums anerkannt.
Die Teilnehmenden haben neben der Kompetenzfeststellung natürlich die Möglichkeit, die IHK-Prüfung zum/zur Fachwirt/Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen zu absolvieren, sobald sie die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben.
ApS wird deutschlandweit vom BWV Bildungsverband mit seinen Partnern den BWV Regional und der DVA angeboten.
Alle Informationen zum ApS-Modell finden Sie in unserem Folder.
Einen Erfahrungsbericht zum ApS-Modell finden Sie hier.
Voraussetzungen für das ApS-Modell
Erforderliche Qualifikationen und Fähigkeiten
Sie sind
- Auszubildende/r zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen oder zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen,
- haben die Hochschulzugangsberechtigung und
- wollen zügig auch noch einen Studienabschluss erreichen?
Mit der richtigen Portion Ehrgeiz und Motivation haben Sie damit die erforderlichen Voraussetzungen das Duale Studium ApS bis zum Bachelorabschluss zu durchlaufen.
Inhalte des ApS-Modells
Während der Ausbildung die Weichen für die Zukunft stellen
Schon während der Ausbildung Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen oder Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen studieren Sie die ersten drei Semester im Rahmen von Kursen zum/zur Fachwirt/Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen. Diese finden deutschlandweit sowohl bei den BWV Regional als auch bei der DVA statt.
Inhalte der vermittelten Module während der Fachwirtkurse
• Steuerung und Führung im Unternehmen
• Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden
• Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation
• Produktmanagement in Ihrem Wahlbereich
• Betriebliche Kernprozesse in Ihrem Wahlbereich
Ihre im Fachwirt erworbenen Kompetenzen weisen Sie über eine Kompetenzfeststellung durch den BWV Bildungsverband nach. Mit dem erworbenen Zertifikat werden die ersten drei Semester des Studiums anerkannt.
Damit können Sie Ihr Studium an einer der Partnerhochschulen fortsetzen.
Inhalte der Semester 4 – 8 am Beispiel des Studiums B.A. Insurance Management der TH Köln
• Personen- oder Schadenversicherung
• Führungskompetenz
• Personalmanagement
• Wirtschafts- und Versicherungsrecht
• Finanz- und Wirtschaftsmathematik
• Risiko- und Finanzmanagement der VU
• Allgemeine BWL
• Steuern, Finanzierung und Investition
• Vertriebsmanagement
• Management und Recht des Vermittlungsbetriebs
• Konsumentenpsychologie
• Motivationspsychologie
Studienorte des ApS-Modells
Deutschlandweit studieren
Studienorte der ersten Semester im Rahmen der Fachwirtkurse
- als Online-, Hybrid- oder Präsenzunterricht an 26 Standorten der BWV Regional oder
- als online-gestützter Fernlehrgang bei der DVA
Studienorte der Semester 4-8
der TH Köln
- Berlin
- Dortmund
- Köln
- Frankfurt a. Main
- Stuttgart
- München
an einer der Partnerhochschulen
- Hamburg an der Hamburg School of Business Administration (HSBA) / BWV Hamburg
- Oldenburg an der Jade Hochschule Wilhelmshaven / BWV Oldenburg und BWV Bremen
- Hannover an der Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover (FHDW) / BWV Hannover
- Coburg an der Hochschule Coburg / BWV Nordbayern-Thüringen
Informationen zu den Prüfungen
Drei Prüfungen zum Ziel
Das ApS-Modell verzahnt die Qualifikationsschritte Ausbildung, Fortbildung und Hochschulstudium miteinander.
Die Ausbildung und das Hochschulstudium müssen durch die jeweiligen Abschlussprüfungen beendet werden.
Die Prüfung zum/zur Fachwirt/Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen ist optional. Für den Fortgang des ApS-Studiums kann eine Kompetenzfeststellungsprüfung über die Fachwirtinhalte abgelegt werden. Sie ermöglicht den Eintritt in das vierte Semester des Hochschulstudiums.
Prüfung zur Kompetenzfeststellung
Um die erworbenen Kompetenzen Ihres Fachwirtkurses nachzuweisen, können Sie beim BWV Bildungsverband eine Prüfung zur Kompetenzfeststellung ablegen. Mit erfolgreichem Bestehen erlangen Sie die Zulassung für die nachfolgenden Semester Ihres Studiums.
Zur Kompetenzfeststellung werden Teilnehmer:innen des ApS-Modells zugelassen. Das heißt:
- Sie sind Auszubildende/r zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen oder zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen,
- Sie verfügen über eine Hochschulzugangsberechtigung und
- Sie sind Teilnehmer:in eines Fachwirtkurses eines BWV Regional oder der DVA
Bitte beachten Sie:
Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen der Kompetenzfeststellung ist eine Mindestteilnahme von 70% an den Fachwirtkursen sowie ein Nachweis über das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen oder zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen.
Sie haben andere Zulassungsvoraussetzungen? Dann sprechen Sie uns bitte an und wir klären Ihre Möglichkeiten.
Ablauf der Prüfung
Teil 1
(nach Absolvieren der entsprechenden Kurse; nach ca. 1 Jahr)
- Schriftliche Prüfung zu Grundlagenqualifikationen „Steuerung und Führung im Unternehmen“ sowie „Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden“
Teil 2
(Parallel zu den Kursen des Wahlbereichs Produktmanagement)
- Schriftliche Praxisarbeit im Wahlbereich Produktmanagement
Teil 3
(nach Ende der Fachwirtkurse)
- Präsentation mit Fachgespräch im betrieblichen Kernprozess
- Fachgespräch zu Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation
Details können Sie der Prüfungsordnung (Stand 20.09.2023) entnehmen.
Anmeldung zur Prüfung
Sie können sich bei uns im BWV Bildungsverband anmelden. Bitte kontaktieren Sie uns mit Beginn Ihres Fachwirtkurses.
Prüfungsgebühr
Derzeit sind keine Gebühren für die Prüfungen im Rahmen des Studienmodells ApS (Ausbildung plus Studium) zu entrichten. Wir behalten es und jedoch vor, für zukünftige Teilnehmer:innen Prüfungsentgelte nach § 8 der Prüfungsordnung zu erheben.