IDD – offizieller Gesetzesentwurf zur Umsetzung liegt vor

IDD – offizieller Gesetzesentwurf zur Umsetzung liegt vor

20. Januar 2017 | BWV Bildungsverband

Nun ist es soweit: Das Bundeskabinett hat am 18.01.2017 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen, nachdem bereits im November des Vorjahres der Referentenentwurf hierzu veröffentlicht worden war.

Im Gesetzesentwurf ist die Weiterbildungsverpflichtung für Versicherungsvermittler verankert. Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) muss bis zum 23. Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Am 30. März 2017 erfolgt die erste Lesung im Bundestag.

Den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der IDD sowie alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.