Information zur Preisanpassung

Information zur Preisanpassung

02. August 2017 | BWV Bildungsverband

Der Vorstand des BWV hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 erörtert, wie die Finanzierung der Initiative gut beraten mit Beginn der IDD-Umsetzung 2018 kostendeckend gestaltet werden soll.

Die Umsetzung der IDD-Anforderung (15 Stunden Weiterbildung pro Kalenderjahr) erfordert bei gut beraten zusätzliche Investitionen in die Weiterbildungsdatenbank. Gleichzeitig soll der Erwartung der Branche nach einer Preissenkung entsprochen werden. Der BWV-Vorstand hat vor diesem Hintergrund entschieden, ab 2018 die heute geltende Deckelung der kostenpflichtigen Weiterbildungspunkte (derzeit 200 WBP in 5 Jahren; bzw. 40 WBP pro Jahr) um die Hälfte zu senken. Ab 2018 ist damit für jeden Inhaber eines Weiterbildungskontos die kostenpflichtige Weiterbildung bei gut beraten auf 20 Weiterbildungspunkte pro Jahr bzw. 15 Stunden jährlich begrenzt.

Diese Preissenkung kommt den vertrieblich Tätigen, den Unternehmen und/oder Bildungsdienstleistern, die die Weiterbildungen auf den Konten buchen, zu Gute. Diese Preisreduktion unterstützt gleichzeitig alle, die weiterhin mit 30 Stunden Weiterbildung pro Jahr den freiwilligen Branchenstandard von gut beraten erfüllen wollen. Wer sich mit der gut beraten Qualität über den IDD-Standard hinaus im Markt positionieren will, kann nach den Beschlüssen des BWV-Vorstands ab 2018 von einer Preissenkung von bis zu 50 Prozent gegenüber heute profitieren.

Der BWV-Vorstand wird die weitere Entwicklung der gut beraten Teilnehmerzahl wie auch der Weiterbildungsintensität genau beobachten und mögliche Konsequenzen in der Vorstandssitzung im Juli 2018 erneut erörtern.