Aktualisierung der Anrechnungsregeln

Aktualisierung der Anrechnungsregeln

03. Mai 2019

Es freut uns sehr, Ihnen unsere aktualisierten Anrechnungsregeln zur Umsetzung der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung und der Initiative gut beraten präsentieren zu dürfen. Diese zweite Auflage stellt nun die gültige Durchführungsbestimmung für Weiterbildungen im Rahmen der Initiative gut beraten dar.

Diese Anrechnungsregeln entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Im Text wurde die Struktur der VersVermV vollständig hinterlegt. Darüber hinaus haben wir als neue Lernformate das Selbststudium und verschiedene Lernformen am Arbeitsplatz für die neuen Zielgruppen aufgenommen und die Kompetenzmatrix um aktuelle Themenbereiche ergänzt. Zudem wurde die Broschüre „Anrechnungsregeln für öffentlich-rechtliche Abschlüsse“ aktualisiert und in das neue Dokument integriert.

Die Initiative gut beraten entwickelt mit diesen Anrechnungsregeln einen Standard, der die vom Gesetzgeber gelassenen Spielräume im Sinne des Gesetzes und des Verbraucherschutzes ausgestaltet. Dieser Standard berücksichtigt sowohl die Weiterbildungsbedarfe der vertrieblich Tätigen als auch die Etablierung zeitgemäßer Lehr- und Lernformen.

Die Regeln zur Anrechnung von Bildungsmaßnahmen wurden von Experten der Aus- und Weiterbildung aus den Mitgliedsunternehmen und -verbänden des BWV Bildungsverbands sowie den Gremien der Initiative gut beraten zusammengestellt.

Der BWV Bildungsverband kommuniziert die Anrechnungsregeln breit in der Branche; sie sind öffentlich bekannt gegeben und können von Unternehmen, vertrieblich Tätigen, Anbietern von Bildungsmaßnahmen, Kunden, Verbraucherschutzorganisationen und der Presse – also allen interessierten Gruppen und der interessierten Öffentlichkeit – eingesehen werden.

Unsere neue Broschüre haben wir für Sie auf unserer Homepage zum Download bereitgestellt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:in
Support gut beraten 089 922001-850