FAQs der Aufsichten zur Umsetzung der Weiterbildungsverpflichtung

04. August 2020 | gut beraten

Neuigkeiten gibt es zum Thema „Überprüfung der Weiterbildungsverpflichtung gemäß Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).

Diese Überprüfung erfolgt für

  • Vermittler mit Erlaubnis (Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, gem. § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung) durch die Industrie- und Handelskammern, sowie bei den
  • Versicherungsunternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin.

 

In der Praxis haben sich zahlreiche Fragen zur Weiterbildungspflicht ergeben. Für Herbst wird deshalb ein gemeinsamer Fragen-Antwort-Katalog (FAQs) der Aufsichten erwartet. Dieser Katalog wird derzeit zwischen der IHK-Organisation und der BaFin abgestimmt. Gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen und Mitgliedsverbänden nutzt der BWV Bildungsverband die Gelegenheit für eine weitere Stellungnahme, um die Branchenposition nochmals zu untermauern. In zahlreichen Gesprächen mit den Aufsichten in den vergangenen Monaten wurde die Branchenauslegung der Weiterbildungsverpflichtung gemäß VersVerrmV vertreten und es konnten hier einige Erfolge erzielt werden.

Parallel hierzu wird gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Branche die Überarbeitung der gut beraten-Anrechnungsregeln vorbereitet. Zeitnah nach finaler Veröffentlichung der genannten FAQs soll der Branchenstandard zur Umsetzung der Weiterbildungsverpflichtung gemäß Versicherungsvermittlungsverordnung mit den dann notwendigen Anpassungen veröffentlicht werden.

Ansprechpartner:in
Monika Klampfleitner 089 922001-839