Kontostandsinformationen für 2019 – Mailingaktion im Februar 2020 erfolgt

09. März 2020 | gut beraten

Im Februar haben alle InhaberInnen von gut beraten-Bildungskonten eine E-Mail von gut beraten erhalten, in der der Kontoabschluss des Jahres 2019 ausgewiesen ist.

Diese „Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung“ gem. § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO bzw. § 48 VAG bildet die Grundlage für den IDD-Weiterbildungsnachweis.

Die Überprüfung der Erfüllung der Weiterbildungspflicht obliegt den zuständigen Industrie- und Handelskammern und der BaFin. Nach Aufforderung durch die Aufsichtsbehörde können die KontoinhaberInnen Ihre Weiterbildung nachweisen, indem Sie die vorbereitete Erklärung mit dem gut beraten-Kontoauszug einreichen.

Haben Sie Fragen dazu? Die wichtigsten Antworten haben wir auf unserer Homepage zusammengefasst.

Ansprechpartner:in
Support gut beraten 089 922001-850