Mehr Chancen mit AusbildungWeltweit – neue Förderrichtlinie

Mehr Chancen mit AusbildungWeltweit – neue Förderrichtlinie

09. März 2020

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit 2017 mit AusbildungWeltweit Auslandsaufenthalte im Rahmen der beruflichen Erstausbildung.

Dies gilt für Länder, die nicht bereits über das EU-Programm Erasmus+ abgedeckt sind. Mehr als 1.000 Aufenthalte in insgesamt 44 Ländern wurden bereits bewilligt, darunter zum Beispiel in die USA, die Schweiz, nach Kanada, Australien oder Russland. Mit einer neuen Förderrichtlinie für die zweite Programmphase ab 2020 weitet das BMBF die Möglichkeiten von AusbildungWeltweit deutlich aus.

Die wichtigen Neuerungen im Überblick:

  • Neben Ausbildungsbetrieben und Kammern können nun auch Berufliche Schulen Förderanträge stellen.
  • Ausbildungsbetriebe, die keine Rechtsform als juristische Person oder eingetragene Personenhandelsgesellschaft haben, können ab sofort Förderanträge für ihre Auszubildenden stellen. Das Ausbildungsverhältnis muss bei der zuständigen Stelle eingetragen sein.
  • Neben Auszubildenden in bundesrechtlich geordneten Berufsausbildungen können künftig auch Personen in schulischer beruflicher Erstausbildung nach Landesrecht gefördert werden.
  • Die neue Richtlinie bildet die Grundlage für die nächste Förderperiode bis 2024.

 

Kommende Antragsrunden für geförderte Ausreisen sind jeweils ab 18. Juni (Ausreise ab Oktober 2020) und 15. Oktober (Ausreise ab Februar 2021) vorgesehen. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Was ist AusbildungWeltweit? Was und wer wird gefördert? Diese und zahlreiche weitere Fragen finden Sie im Programm der Webseite zusammengefasst.

Ansprechpartner:in
Dorothea Schneider 089 922001-840