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Anfang November dieses Jahres haben die Aufsichten (BaFin und DIHK) eine aktualisierte Fassung ihrer FAQ zur Weiterbildungsbildungsverpflichtung herausgegeben. Darin haben sie sich in für uns wichtigen Punkten unserer Argumentation angeschlossen und stellen klar: Schulungen zu Agenturmanagement inklusive betriebswirtschaftlicher Weiterbildungen, zu Personalführung bzw. zu den Themengebieten Erbschaft, Schenkung und Nachhaltigkeit mit erkennbarem Bezug zur Versicherungsvermittlung und -beratung können im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung angerechnet werden.
Dementsprechend haben wir die gut beraten Anrechnungsregeln angepasst und in einer aktualisierten Version (3.2) veröffentlicht.