Neue FinVermV im Bundesrat beschlossen

01. Oktober 2019

Der Bundesrat hat am 20. September 2019 beschlossen, der zweiten Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) zuzustimmen. In Anlage 1 der Verordnung wurden kleinere Anpassungen vorgenommen, die sich voraussichtlich auf den Rahmenplan und damit auf die Inhalte der Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ auswirken werden.

Die neue Verordnung wurde noch nicht im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. Bis zur Veröffentlichung stehen der Referentenentwurf sowie weitere Dokumente des Bundesrats zur Verfügung unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/980/tagesordnung-980.html (TOP 68).

Ansprechpartner:in
Monika Klampfleitner 089 922001-839