Update aus Abstimmung mit Aufsichten

Update aus Abstimmung mit Aufsichten

01. März 2021 | gut beraten

Hinsichtlich der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses unterliegen Auszubildende (Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) nicht der Weiterbildungspflicht.

Die im Oktober 2020 veröffentlichten FAQ der Aufsichten zur Weiterbildungsverpflichtung von vertrieblich Tätigen greifen einige der zahlreichen Fragen auf, die sich in der Praxis bei der Umsetzung der Weiterbildungsverpflichtung ergeben. Die FAQ-Liste ist nicht abschließend, Aktualisierungen sollen dem praktischen Bedarf entsprechend stattfinden.

Eine der offenen Fragen war die Situation der Auszubildenden zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen. Dieses Thema greifen die FAQ vom Oktober 2020 nicht explizit auf. Daher war bisher davon auszugehen, dass für Auszubildende grundsätzlich 15 Stunden Weiterbildung im Jahr nachzuweisen sind – sofern sie vertrieblich tätig sind. In der Praxis führt dies zu hohem bürokratischem Aufwand und zahlreichen Fragen – die auch an die Initiative gut beraten herangetragen wurden, die der BWV Bildungsverband wiederum in die konstruktiven Gespräche und Abstimmungen mit den Aufsichten einbringen konnten.

Aufgrund der hohen Standardisierung der Berufsausbildung ist sichergestellt, dass Auszubildende zum Kaufmann/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen im Rahmen ihrer Berufsausbildung deutlich mehr als 15 Stunden pro Kalenderjahr zu anrechenbaren Inhalten geschult werden – sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule – und Einzelnachweise vor diesem Hintergrund nicht notwendig sind. Dieser Argumentation konnten sich die Aufsichten anschließen und stellen aktuell klar:

Aufgrund der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses unterliegt der/die Auszubildende bei Tätigkeiten im Rahmen der Berufsausbildung nicht der Weiterbildungspflicht. Ist der/die Auszubildende jedoch außerhalb des Ausbildungsverhältnisses zusätzlich vertrieblich tätig, unterliegt er der Weiterbildungspflicht.

Im Jahr des erfolgreichen Abschlusses ihrer Berufsausbildung müssen Kaufleute für Versicherungen und Finanzen ebenfalls keine zusätzliche Weiterbildung absolvieren. Hier greift die bereits bekannte Regelung aus den FAQs der Aufsichten.

Wir freuen uns, in einem gemeinsamen Prozess mit den Aufsichten mehr Klarheit und Vereinfachung geschaffen zu haben – die Aufsichten werden die FAQ entsprechend aktualisieren.

Ansprechpartner:in
Monika Klampfleitner 089 922001-839