Versand des Weiterbildungsnachweises 2018

Versand des Weiterbildungsnachweises 2018

04. Februar 2019 | BWV Bildungsverband

Die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ist im Dezember 2018 in Kraft getreten.

Mit einem Bildungskonto bei der Initiative gut beraten sind alle vertrieblich Tätigen bestens ausgerüstet, um die neue gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung gegenüber Aufsichtsbehörden, Arbeitgebern oder Produktgebern nachzuweisen.

Deshalb erhalten alle Kontoinhaber ab Anfang Februar als Jahresübersicht 2018 einen gut beraten-Kontoauszug. Bei Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht von 15 Stunden in 2018 erfolgt zusätzlich der Versand der Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung.

Als Service für Sie haben wir eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema erstellt und zusätzlich auf unserer Homepage zum Download bereitgestellt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:in
Support gut beraten 089 922001-850