Vertrieblich Tätige: Weiterbildungsverpflichtung 2020 schon erfüllt?

08. Oktober 2020 | BWV Bildungsverband

Das Jahr neigt sich langsam dem Ende entgegen. Damit bleiben für das Bildungsjahr 2020 den vertrieblichen Tätigen nur noch zweieinhalb Monate Zeit, ihre Weiterbildungsverpflichtung zu erfüllen.

Deshalb hier eine Erinnerung an alle vertrieblich Tätigen, die noch keine 15 Stunden Weiterbildung vorweisen können, baldmöglichst entsprechende Bildungsmaßnahmen zu absolvieren. Kontoinhaberinnen und -inhaber bei gut beraten erhalten ab Mitte Oktober automatisch eine Erinnerung aus der Weiterbildungsdatenbank, sofern die 15 Stunden noch nicht erreicht wurden.

Das Weiterbilden geht selbstverständlich auch durch Online-Lernformate! Diese werden zunehmend genutzt, wie die Zahlen des 2. Quartals von gut beraten zeigen: Bis Juni 2020 dominierte das E-Learning mit einem Anteil von 92 % an allen erfassten Lernformen die Weiterbildung der rund 150.000 aktiven Teilnehmenden bei gut beraten.

Eine Liste aller akkreditierten Bildungsdienstleister von gut beraten finden Sie hier – diese haben beides im Angebot: Präsenzveranstaltungen (soweit es die aktuelle Situation zulässt und unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften) wie auch Online-Formate.