Informationen des Bildungsnetzwerks zu Corona

Informationen auf Bundesebene

Bundesregierung, DIHK, BDA, BIBB

Nach Beschluss der Bundesregierung gelten die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis zum 28. März 2021 weiter. Gleichzeitig wurden fünf konkrete Öffnungsschritte vereinbart. Alle Öffnungsschritte sind mit einer Notbremse verbunden: Steigt die 7-Tage-Inzidenz auf über 100, treten die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft. Umfassende Informationen und aktuelle Beschlüsse der Bundesregierung finden Sie hier.

Um Infektionsketten schneller unterbrechen zu können, haben Sie die Möglichkeit die Corona-Warn-App herunterzuladen. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig: Corona-Warn-App

Was ist erlaubt? Und was ist nicht erlaubt? Aktuelle Beschlüsse der Bundesregierung und weiterführende Informationen der Länder finden sich unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de

Zusammfassende Informationen zu Weiterbildungsveranstaltungen finden Sie auf der Website Infoweb Weiterbildung.

Die Corona-Krise stellt die deutsche Wirtschaft auf die Probe: Aufträge brechen weg, Lieferketten werden unterbrochen, Betriebe stehen still. Welche Erleichterungen gibt es für die Unternehmen in Deutschland? Wie engagiert sich die IHK-Organisation für die Betriebe? Welche Informationen brauchen Unternehmer:innen, um die Corona-Krise zu überstehen? Im Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)-Dossier werden Sie umfassend und aktuell informiert.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beschäftigt sich auf einer neuen Themenseite mit den möglichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die berufliche Bildung sowie die Arbeits- und Ausbildungsmarktentwicklung.

Informationen der Länder

Bund und Länder haben sich auf bundesweite Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geeinigt

Bundesweit gibt es aufgrund des Infektionsgeschehens eine Verlängerung bestehender Maßnahmen, wie auch verschäfte Kontaktbeschränkungen. Bund und Länder haben die geltenden Corona-Regeln grundsätzlich bis zum 28. März 2021 verlängert.

Die Beurteilung zur Öffnung von Bildungseinrichtungen werden von den einzelnen Bundesländern nach regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen selbst entschieden.

Um Bildung und Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, haben Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich daher Priorität. Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise wieder geöffnet werden. Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei
weiterhin nötig sein.

Verordnungen und Verfügungen der Bundesländer im Überblick

gut beraten

IDD-Weiterbildungsverpflichtung für vertrieblich Tätige

Keine Sonderregelungen zur Weiterbildungsverpflichtung der vertrieblich Tätigen

Jetzt die Zeit für Weiterbildung nutzen - denn, bislang sind keine Sonderregelungen zur Weiterbildungsverpflichtung der vertrieblich Tätigen (15 Stunden pro Jahr) wegen der Corona-Pandemie geplant, wie Gerald Archangeli, Vorsitzender des Trägerausschusses der Initiative gut beraten und Vizepräsident des Bundesverbandes der Versicherungskaufleute, bei der Vorlage der Statistiken für das erste Quartal 2020 der freiwilligen Brancheninitiative am 23. April betonte: „Gerade jetzt sollte die Zeit für Weiterbildung genutzt werden, denn die Weiterbildungsnachweise werden weiterhin erbracht werden müssen."

Die Weiterbildungsverpflichtungen können selbstverständlich auch durch Online-Formate erbracht werden:

Gilt ein Webinar oder Online-Kurs auch als offizielle und anrechenbare Weiterbildung?

Diese Frage stellen sich Bildungsdienstleister und vertrieblich Tätige, die gemäß Versicherungsvermittlungsverordnung zur Weiterbildung verpflichtetet sind, in diesen Tagen vermutlich vermehrt. Laut Gesetz können Bildungsmaßnahmen zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung in Präsenzform, im Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden oder in einer anderen geeigneten Form durchgeführt werden. Darunter fallen auch Webinare. Einer Umwandlung von bisher geplanten Präsenzveranstaltungen in Webinare steht also nichts im Weg.

Doch was ist dabei zu beachten?

Die gut beraten Anrechnungsregeln (Kapitel 3.3) definieren klare Anforderungen an das gesteuerte E-Learning (Webinare), damit die Durchführung gesetzeskonform verläuft. Zentrale Person ist hierbei der E-Tutor. Er begleitet oder betreut gesteuerte E-Learning-Maßnahmen, interagiert mit den Teilnehmer:innen und muss die Nachweise über Teilnahme und Lernerfolg sicherstellen. In der Regel erfolgt dies durch Kommunikationsinstrumente (wie z. B. Chat oder Abstimmungen). Der E-Tutor kann den Teilnahmenachweis aber auch durch Login/Logout-Protokolle, Chat-Protokolle, Kontrollfragen oder eine andere Form der verbindlichen Dokumentation erbringen.

 

Ansprechpartner im BWV Bildungsverband ist das Support-Team, Tel. 089 922001-850.

Fachleute für Versicherungs- und Immobiliardarlehensvermittlung und Finanzanlagenfachleute

Sachkundeprüfungen

Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK (34d):

Nachdem im diesem Jahr ein höherer Bedarf an Prüfungskapazitäten im Bereich der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK / Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK“ deutlich erkennbar wurde, haben wir uns mit dem DIHK und dem zuständigen Auswahlaufgabenausschuss bzgl. eines möglichen Zusatztermins für 2021 abgestimmt.

Folgendes Datum wurde als Zusatztermin für die schriftliche Prüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ festgelegt:

6. Mai 2021

Welche Prüfungstermine angeboten werden, entscheidet jede IHK individuell. Wir bitten Sie daher, sich vorab bei Ihrer IHK vor Ort nach dem Zusatztermin zu erkundigen.

 

Ansprechpartnerin im BWV Bildungsverband ist Gergana Vujnovic, Tel. 089 922001-816.

Kaufleute für Versicherungen und Finanzen

Prüfungen Kaufleute für Versicherungen und Finanzen

Die Industrie- und Handelskammer Organisation setzt alles daran, die bundeseinheitlichen schriftlichen und die praktischen Abschlussprüfungen im Winter 2020/21 wie geplant zum regulären Zeitpunkt durchzuführen. Die IHKs stehen dazu in kontinuierlicher Abstimmung mit den relevanten Stellen und Partnern vor Ort, insb. Gesundheitsämtern, Betrieben und Beruflichen Schulen mit dem Ziel, die Abschlussprüfungen wie geplant unter Berücksichtigung aller pandemiebedingten Vorgaben durchführen zu können.

Die genauen Prüfungstermine finden Sie hier.

Informationen zur Bearbeitung der Aufgaben in den schriftlichen kaufmännischen Zwischen- und Abschlussprüfungen an den Prüfungsterminen Herbst 2020 und Winter 2020/21 finden Sie hier.

Ansprechpartnerin im BWV Bildungsverband ist Katharina Spangler, Tel. 089 922001-848.

Berufsschulunterricht

Derzeit gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen bzgl. des Berufsschulunterrichts. Eine Übersicht der Verordnungen finden Sie auf unserer FAQ-Seite ganz oben.

  • Seit der KW 50 findet der Berufsschulunterricht nicht mehr in Präsenz statt. Bis zum Ende der KW 51 wird dieser auf unterschiedliche Weise durchgeführt.
  • Sofern anstelle des regulären Unterrichts Online-Angebote geschaffen bzw. Aufgaben zur eigenverantwortlichen Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden, ist den Azubis entsprechend Zeit einzuräumen. Ausführliche Infos finden Sie bei unserem Partnerverband, dem AGV.
  • Bei Berufsschulunterricht in Blockform regeln die verschiedenen Berufsschulen im Moment individuell, wie und wann sie den Unterricht nachholen können. Wird der Blockunterricht virtuell in der vorgegeben Zeit abgehalten, muss dieser nicht nachgeholt werden.
    Bitte treten Sie mit Ihrer Berufsschule vor Ort in Kontakt um mehr Infos zu erhalten.

Ansprechpartnerin im BWV Bildungsverband ist Dorothea Schneider, Tel. 089 922001-840

Berufliche Weiterbildungen in der Versicherungswirtschaft

Prüfungen Fachwirte für Versicherungen und Finanzen

Die zuständigen IHK-Gremien haben sich darauf verständigt, die Prüfungstermine seit Juli wieder durchzuführen.
Die genauen Termine finden Sie hier.

Ansprechpartnerin im BWV Bildungsverband ist Katharina Spangler, Tel. 089 922001-848.

Informationen zur Aufstiegsfortbildungsförderung ("Meister-Bafög")

Während einer laufenden Förderung sollen Geförderten keine Nachteile entstehen.

Insbesondere bedeutet dies, dass die durch Corona bedingten Schließzeiten für die Berechnung der Mindestdauer, des maximalen Zeitrahmens und der Fortbildungsdichte (§ 2 AFBG) sowie der Förderungshöchstdauer (§ 11 Abs. 1 S. 1 AFBG) außer Betracht bleiben. Auch bei der Prüfung der regelmäßigen Teilnahme nach § 9a AFBG werden entsprechende Fehlzeiten nicht berücksichtigt.

Geförderte erhalten daher bei der Unterbrechung einer laufenden Fortbildungsmaßnahme durch pandemiebedingte Schließungen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen weiterhin Förderleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Aufstiegs-BAföG.

Diese Regelung gilt auch, wenn Unterricht über andere technische/digitale Maßnahmen angeboten wird, die den Anforderungen von nach dem AFBG förderfähigem virtuellem oder mediengestütztem Unterricht nicht entsprechen oder auch darüber hinausgehen.
Weitere Informationen finden Sie beim BMBF.

Ansprechpartner im BWV Bildungsverband ist Wolfgang Roth, Tel. 089 922001-818.

 

Bildungsangebote der BWV Regional

Dranbleiben auch von daheim

Mit Engagement vor Ort wird die Aus- und Weiterbildung von den BWV Regional während der Corona-Pandemie fortgesetzt. Wie die Angebote in den Regionen gestaltet sind, können Sie den jeweiligen Webseiten der BWV Regional entnehmen.

Ansprechpartnerin im BWV Bildungsverband ist Laura Keders, Tel. 089 922001-812.

Bildungsangebote der DVA

Umstellungen von präsenz auf online


Stand 20. April 2021