zuerst haben sich die Versicherungsunternehmen selbst verpflichtet,und daraus entwickelte sich ein überzeugendes Prüfungsverfahren,das heute Voraussetzung ist, um überhaupt Versicherungenvermitteln zu dürfen: die Rede ist vom geprüftenVersicherungsfachmann und von der geprüftenVersicherungsfachfrau.
30 Jahre ist es her, dass wir als Branche gemeinsam die Weichen fürdiesen Weg gestellt haben. Wenn das nicht ein Grund zum Feiern ist– unter dem Motto „Gemeinsam für Qualität im Vertrieb“!
Wer vertrieblich Tätig ist, muss sich außerdem kontinuierlichweiterbilden – mindestens 15 Stunden im Jahr. Unsere neuen gutberaten-Anrechnungsregeln für Weiterbildungsmaßnahmen habenwir veröffentlicht. Sie berücksichtigen die Anforderungen derAufsichten über die Weiterbildung.
Aber was ist mit den jungen Menschen, die noch vor dem erstenSchritt ins Berufsleben stehen? Wie geht Berufsorientierung undAusbildungsplatzsuche unter Pandemiebedingungen?
Mit diesen und weiteren Themen, die wir für Sie zusammengestellthaben, wünschen wir Ihnen viel Lesevergnügen und eine schöne Osterzeit.
Beste Grüße
Ihre Newsletter-Redaktion
PS: Freuen Sie sich auf weitere Jubiläen, die wir gemeinsam mitIhnen in diesem Jahr feiern dürfen. Mehr dazu unter Bildung.gut.gemacht.