Gute Nachricht für Azubis: Ausbildungsabschluss gilt jetzt offiziell auch als Sachkundenachweis bei der Vermittlung von Finanzanlagen
In der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ist das neue Berufsbild Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen aufgenommen worden (§ 4 Abs. 1 Nr.1g). Damit wird zusätzlich zum Sachkundenachweis für die Versicherungsvermittlung (§ 34d GewO) mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen auch der Sachkundenachweis für § 34f GewO erlangt.
Wir sind darüber sehr glücklich, weil diese Entscheidung das neue Berufsbild überaus attraktiv auch für die umfassende Ausbildung im Vertrieb macht. Die Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung ist am 19. April 2023 in Kraft getreten.
Das Gesetz ist hier zu finden.