Aktuelles
Veröffentlichung der prüfungsrelevanten Werte ab Januar 2025
Die Übersicht der ab Januar 2025 geltenden prüfungsrelevanten Werte wurde aktualisiert und wird auch während der Prüfung in unserem Prüfungsprogramm zur Einsicht bereitgestellt.
Zahlen aus der Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler gemäß § 34d GewO
Stets auf dem Laufenden bleiben: In Kooperation mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlichen wir die Teilnahmezahlen und Erfolgsquoten auf unserer Homepage. Die Zahlen werden nach jedem Prüfungstermin aktualisiert.
Neue Prüfungsunterlagen zum praktischen Prüfungsteil ab dem 01.01.2024
Im Rahmen der Qualitätssicherung des praktischen Prüfungsteils der Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ wurden der Protokollbogen und die Vorgaben zum Kundengespräch (Fallvorgaben) aktualisiert. Diese neuen Prüfungsunterlagen sind ab dem 01.01.2024 prüfungsrelevant. Alle Details zu den Änderungen sind in der entsprechenden Übersicht zusammengefasst.
Rechtsvorschriften
Voraussetzungen für Versicherungsvermittler:innen
Alle wichtigen Informationen zu den Regelungen des § 34d Gewerbeordnung
Den folgenden Ausführungen können Sie alle Informationen zur Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" entnehmen.
Um eine Gewerbeerlaubnis als Versicherungsvermittler:in oder Versicherungsmakler:in von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erhalten, erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:
- Sie sind zuverlässig.
- Sie weisen nach, dass Sie schuldenfrei sind.
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Sie verfügen über das nötige Fachwissen.
Die umfangreichen Voraussetzungen sind in § 34d Absatz 5 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt.
Ob Sie diese erfüllen, prüft Ihre jeweilige IHK vor Ort.
Ihre Sachkunde können Sie nachweisen
- indem Sie die Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" erfolgreich ablegen oder
- über eine gleichgestellte Berufsqualifikation verfügen.
Die genauen Regelungen finden Sie in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).
Der BWV Bildungsverband unterstützt als Dienstleister die Industrie- und Handelskammern bei der Organisation und Durchführung der Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK". Darüber hinaus bieten wir allen IHK Prüferschulungen an. So sichern wir die Qualität nachhaltig und sorgen dafür, dass die Prüfungen bundesweit einheitlich ablaufen.
So bereiten Sie sich auf die Sachkundeprüfung für Versicherungsfachleute vor
Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK ist kein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Es handelt sich dabei um eine IHK-Prüfung, mit der Sie Ihr Fachwissen in der Versicherungsvermittlung nachweisen.
Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von verschiedenen Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen, erfolgen.
Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung bei einer IHK Ihrer Wahl anmelden zu können.
Es gibt folgende Möglichkeiten sich auf die Prüfung vorzubereiten: Vorbereitungskurs als Präsenzveranstaltung, Online-Kurs oder die Prüfungsvorbereitung in Eigenregie. Die Inhalte, die Sie in der Prüfung beherrschen müssen, finden Sie im Rahmenplan zur Sachkundeprüfung.
Unsere Partner im Bildungsnetzwerk, die BWV Regional vor Ort und die Deutsche Versicherungsakademie (DVA), bieten verschiedene Kurse für die Prüfung zum/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK an, die Sie optimal vorbereiten. Suchen Sie sich aus der Liste ein Angebot in Ihrer Nähe aus und wenden Sie sich für genauere Informationen an den bzw. die Ansprechpartner:in.
Prüfungsinhalte
Die Prüfung "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" legen Sie vor einer Industrie- und Handelskammer ab.
Die Inhalte der Prüfung hat der Gesetzgeber in Anlage 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) festgelegt.
Im aktuell gültigen Rahmenplan (Stand Dez. 2022) sind sind alle Prüfungsinhalte detailliert als Lernziele aufgelistet.
Auf Grundlage von Proximus 5 wurde die Terminologie in den Lernzielen und -inhalten angepasst.
Eine Version des Rahmenplans mit Hervorhebungen der Änderungen ist für Lehrende ebenfalls verfügbar.
Ebenso gelten ab dem 01.01.2025 diese prüfungsrelevaten Werte.
Die Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Schriftlicher Prüfungsteil
Im schriftlichen Prüfungsteil zeigen Sie Ihr versicherungsfachliches Know-how. Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf Fragen und Probleme, die Sie aus Ihrem Berufsalltag kennen.
Der schriftliche Prüfungsteil umfasst gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 1 VersVermV:
- rechtliche Grundlagen
- sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen insbes.
gesetzliche Rentenversicherung,
private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung,
Grundzüge der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung),
staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge und der durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersvorsorge. - Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung
- verbundene Hausrat- und verbundene Gebäudeversicherung,
- Haftpflicht-, Kraftfahrt- und Rechtsschutzversicherung.
Der BWV Bildungsverband erstellt in Zusammenarbeit mit Expert:innen aus der Branche die Prüfungsfragen und hält sie aktuell. Dadurch sichern wir die Handlungsorientierung und Bundeseinheitlichkeit des schriftlichen Prüfungsteils. Außerdem garantieren wir so, dass die Fragen verlässlich, objektiv und gültig sind. Die Prüfungsaufgaben werden weder veröffentlicht noch können sie gekauft werden.
Grundlage der Prüfungsaufgaben sind die Versicherungsbedingungen der fiktiven Versicherung Proximus AG.
Die aktuelle Übersicht der prüfungsrelevanten Werte kann während der Prüfung jederzeit abgerufen werden.
Praktischer Prüfungsteil
Im praktischen Prüfungsteil weisen Sie nach, dass Sie Ihr fachliches Wissen in einem Beratungsgespräch kundengerecht anwenden können. Grundlage des Gesprächs ist eine der zwölf Fallvorgaben, die die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlicht hat.
Die praktische Prüfung umfasst gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 VersVermV in der Kundenberatung folgende Punkte:
- Bedarfsermittlung,
- Lösungsmöglichkeiten sowie
- Produktdarstellung und Information.
Eine Befreiung vom diesem Prüfungsteil ist dann möglich, wenn eine der in § 4 Abs. 5 VersVermV genannten Voraussetzungen vorliegt.
Prüfungsablauf
Die Sachkundeprüfung zum/-r Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn eine der in § 4 Abs. 5 VersVermV genannten Voraussetzungen vorliegt.
Ablauf des schriftlichen Prüfungsteils
Die geschlossenen Aufgaben (Multiple Choice) des schriftlichen Prüfungsteils beantworten Sie am PC. Folgende Fragetypen sind möglich:
- Einfachauswahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig.
- Mehrfachauswahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig.
- Kurzantwortaufgabe – ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen.
Um einen Eindruck vom Aussehen und von den Funktionen des Prüfungsprogramms zum schriftlichen Prüfungsteil zu erhalten, sehen Sie sich die Demonstrations-Version an. (Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine reine Demonstration des Prüfungsprogramms samt Ablauf handelt und dort keine gültigen Prüfungsaufgaben veröffentlicht werden. Diese Fragen werden inhaltlich nicht regelmäßig geprüft und aktualisiert!)
Systemvoraussetzungen:
- Betriebssystem: Windows
- Spracheinstellung: Deutsch (Deutschland)
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus fünf Sachgebieten, die auf zwei Prüfungsteile verteilt sind (§ 2 Absatz 1 Nr. 1 VersVermV):
Teil 1 (90 Min.)
- Rechtliche Grundlagen
- Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere gesetzliche Rentenversicherung,
private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung,
Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge und
der durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung
- Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung
ggf. Pause (20 Min.)
Teil 2 (70 Min.)
- Verbundene Hausrat- und verbundene Gebäudeversicherung
- Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Rechtsschutzversicherung
Zwischen den Teilen gibt es gegebenenfalls eine Pause von 20 Minuten.
Sie haben den schriftlichen Prüfungsteil bestanden, wenn Sie in vier von fünf Bereichen jeweils mindestens 50 Prozent und in dem weiteren Bereich mindestens 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt haben (§ 4 Absatz 7 VersVermV).
Ablauf des praktischen Prüfungsteils
Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Als Grundlage dient eine der zwölf Fallvorgaben, die die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlicht hat. Die Fallvorgabe wird vom Prüfungsausschuss ausgewählt. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden, der von einem Prüfer gespielt wird. Ziel des Gesprächs ist es, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten (§ 4 Absatz 4 Satz 3 VersVermV).
Sie können zwischen zwei Sachgebieten wählen:
- Vorsorge – umfasst die Sparten Lebens-, private Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Pflegeversicherung.
- Sach- und Vermögensversicherung – umfasst die Sparten Haftpflicht-, Kraftfahrt-, verbundene Hausrat-, verbundene Gebäude-, Rechtsschutzversicherung.
Zur Bewertung des praktischen Prüfungsteils wird der Protokollbogen der DIHK verwendet.
Downloads
- Protokollbogen zum praktischen Prüfungsteil (gültig ab 01.01.2024)
- Übersicht Änderungen praktischer Prüfungsteil (gültig ab 01.01.2024)
- Vorgaben zum Kundengespräch zum praktischen Prüfungsteil (Fallvorgaben) (gültig ab 01.01.2024)
- Prüfungsrelevante Werte (gültig ab 01.01.2025)
- Rahmenplan (6. Auflage, Dez. 2022), gültig ab 01.07.2023
- Prüfungstermine 2024 bis 2027
Prüfungstermine und -orte
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat folgende bundeseinheitliche Termine für den schriftlichen Prüfungsteil der Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" veröffentlicht:
Welche Prüfungstermine angeboten werden, entscheidet jede Industrie- und Handelskammer (IHK) individuell.
Wir bitten Sie daher, sich direkt bei Ihrer IHK vor Ort zu erkundigen.
Der praktische Prüfungsteil findet in der Regel einen Tag nach Ihrer schriftlichen Prüfung statt.
Die Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" wird an vielen IHK-Standorten deutschlandweit angeboten. Informationen zur Prüfungsanmeldung und zu freien Plätzen finden Sie auf der Homepage der IHK Ihrer Wahl.
Eine Übersicht der Prüfungsorte für die nächsten Prüfungstermine sehen Sie hier:
Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK
Bei Klick auf die PINs erhalten Sie die Kontaktdaten der jeweiligen IHK.
- Prüfungstermine:
- Termin:
- IHK Schwaben
- IHK für Oberfranken Bayreuth
- IHK Berlin
- IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
- IHK Braunschweig
- HK Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven
- IHK zu Coburg
- IHK zu Dortmund
- IHK zu Düsseldorf
- IHK Erfurt
- IHK Ostbrandenburg
- IHK Frankfurt am Main
- Handelskammer Hamburg
- IHK Hannover
- IHK Heilbronn-Franken
- IHK Karlsruhe
- IHK Kassel-Marburg
- IHK zu Kiel
- IHK Koblenz
- IHK Köln
- IHK zu Leipzig
- IHK Limburg
- IHK Rhein-Neckar
- IHK für München und Oberbayern
- IHK Nord-Westfalen
- IHK Nürnberg für Mittelfranken
- IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
- IHK für Niederbayern in Passau
- IHK Potsdam
- IHK Regensburg
- IHK Reutlingen
- IHK zu Rostock
- IHK Saarland
- IHK Region Stuttgart
- IHK Ulm
- IHK Wiesbaden
- Bergische IHK W-SG-RS-GB
- IHK Würzburg-Schweinfurt
FAQs zur Prüfung Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK
Im Nachgang finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen bezüglich der Sachkundeprüfung,
gemäß § 34d der Gewerbeordnung (GewO).
Wo wird die Prüfung angeboten und wie kann ich mich anmelden?
Jede Industrie- und Handelskammer (IHK) entscheidet individuell, welche der deutschlandweiten Prüfungstermine sie für die Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" anbietet.
- der schriftliche Prüfungsteil findet an bundeseinheitlichen Terminen statt, welche die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlicht
- Informationen zur Prüfungsanmeldung und zu freien Plätzen finden Sie auf der Homepage der IHK Ihrer Wahl
- Viele IHKs bieten eine Online-Anmeldung zur Prüfung an. Bitte informieren Sie sich hierzu auf der Homepage der IHK Ihrer Wahl.
Eine Übersicht der Prüfungsorte für die nächsten Prüfungstermine finden Sie hier.
Welche Materialien brauche ich zur Vorbereitung auf die Prüfung?
Rahmenplan 6. Auflage mit Lernzielen für die Sachkundeprüfung
- Dieser Rahmenplan (Stand Dezember 2022) ist prüfungsrelevant
- Die Prüfungsinhalte sind dort detailliert als Lernziele aufgelistet
Bedingungswerk Proximus 5
- Versicherungsbedingungen und Tarife der fiktiven "Proximus Versicherung AG"
- Bildet die Grundlage für die Aufgaben der schriftlichen Prüfung
- Zur Vorbereitung auf den schriftlichen Prüfungsteil mit Proximus 5 ist die hier verlinkte Übersicht relevant
Dokumente zum praktischen Prüfungsteil
- Die Vorgaben zum Kundengespräch (veröffentlicht von der Deutschen Industrie- und Handelskammer, DIHK) dienen als Grundlage für diesen Prüfungsteil
- Zur Bewertung wird der Protokollbogen der DIHK verwendet
Wie lange dauert die Prüfung?
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung dauert insgesamt 160 Minuten (reine Prüfungszeit)
- 1. Prüfungsteil 90 Minuten
- ggf. Pause 20 Minuten
- 2. Prüfungsteil 70 Minuten
Praktische Prüfung
- ca. 15 Minuten Vorbereitungszeit
- i.d.R. 20 Minuten Beratungsgespräch
Für Informationen zum Prüfungsablauf und zu den Inhalten klicken Sie bitte hier.
Welche Aufgabentypen gibt es in der schriftlichen Prüfung?
Für jede insgesamt korrekt beantwortete Aufgabe erhalten Sie einen Punkt. Dies gilt für jeden Aufgabentyp.
Bei Mehrfachwahlaufgaben und Kurzantwortaufgaben gilt: für eine nicht komplett richtig beantwortete Aufgabe erhalten Sie keinen Punkt.
Um einen Eindruck vom Aussehen und von den Funktionen des Prüfungsprogramms zum schriftlichen Prüfungsteil zu erhalten, sehen Sie sich die Demonstrations-Version an. (Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine reine Demonstration des Prüfungsprogramms samt Ablauf handelt und dort keine gültigen Prüfungsaufgaben veröffentlicht werden. Diese Fragen werden inhaltlich nicht regelmäßig geprüft und aktualisiert!)
Wie sind die Fragen in der schriftlichen Prüfung verteilt?
Für jede insgesamt korrekt beantwortete Aufgabe erhalten Sie einen Punkt. Dies gilt für jeden Aufgabentyp.
Bei Mehrfachwahlaufgaben und Kurzantwortaufgaben gilt: für eine nicht komplett richtig beantwortete Aufgabe erhalten Sie keinen Punkt.
Die detaillierte Ausgestaltung der Sachgebiete entnehmen Sie bitte dem derzeit gültigen Rahmenplan (gültig ab 01.07.2023) mit den Lernzielen.
Hier können Sie die Verteilung der Fragen für den schriftlichen Prüfungsteil herunterladen.
Welche Hilfsmittel bzw. Unterlagen darf ich in die Prüfung mitnehmen?
Schriftliche Prüfung
- Nicht programmierbarer Taschenrechner
Die aktuelle Übersicht der prüfungsrelevanten Werte kann während der Prüfung jederzeit und immer wieder, direkt am Prüfungs-PC, abgerufen werden. Jede Industrie- und Handelskammer entscheidet selbst, ob zusätzlich leere Blätter und ein Stift mit in die Prüfung genommen werden dürfen.
Praktische Prüfung
- Nicht programmierbarer Taschenrechner
- Stifte und leere Blätter Papier
- Verkaufs- und Beratungsunterlagen (z. B. Proximus, ...)
- Notebook (Einsatz der Beratungssoftware)
Wann muss ich die praktische Prüfung nicht ablegen?
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie sich vom praktischen Prüfungsteil befreien lassen:
Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn eine der in § 4 Abs. 5 VersVermV genannten Voraussetzungen vorliegt.
siehe:
(5) Der praktische Teil der Prüfung entfällt, wenn der Prüfling
1. eine Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1, § 34h Absatz 1 Satz 1 oder § 34i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung hat, oder
2. einen Sachkundenachweis erlangt hat nach
a) § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung,
b) § 34h Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder
c) § 34i Absatz 2 Nummer 4.
Wann findet die praktische Prüfung statt?
Der praktische Prüfungsteil findet in der Regel einen Tag nach der schriftlichen Prüfung statt.
Wann habe ich die Prüfung bestanden?
Schriftliche Prüfung
gemäß § 4 Absatz 7 VersVermV haben Sie die schriftliche Prüfung bestanden wenn Sie:
- in vier der fünf Bereiche jeweils mindestens 50 % und
- in einem der fünf Bereiche mindestens 30 %
der erreichbaren Punkte (118 Punkte) erzielt haben.
Praktische Prüfung
gemäß § 4 Absatz 7 VersVermV haben Sie die praktische Prüfung bestanden wenn Sie:
- mindestens 50 %
der erreichbaren Punkte (100 Punkte) erzielt haben.
In welcher Form bekomme ich das Ergebnis mitgeteilt?
gemäß § 4 Absatz 8 VersVermV:
Beide Prüfungsteile wurden erfolgreich abgelegt:
Sie erhalten unverzüglich eine Bescheinigung von der Industrie- und Handelskammer.
Die Prüfung wurde nicht erfolgreich bestanden:
Sie erhalten einen Bescheid von der Industrie- und Handelskammer mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Wiederholung der Prüfung.
Kann ich die Prüfung wiederholen?
Beide Prüfungsteile dürfen wiederholt werden.
Für die Anzahl an Wiederholungsversuchen gibt es keine Begrenzung.