Rechtsvorschriften
Voraussetzungen für Finanzanlagenvermittler:innen
Alle wichtigen Informationen zu den Regelungen des § 34f Gewerbeordnung
Den folgenden Ausführungen können Sie alle Informationen zur Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" entnehmen.
Um eine Gewerbeerlaubnis als Finanzanlagenvermittler:in von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen nachweisen:
- Sie sind zuverlässig.
- Sie können beweisen, dass Sie schuldenfrei sind.
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Sie verfügen über die nötige Sachkunde.
Die genauen Voraussetzungen sind in § 34f Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, prüft Ihre jeweilige IHK vor Ort.
Ihre Sachkunde können Sie nachweisen
- indem Sie die Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" erfolgreich ablegen oder
- über eine gleichgestellte Berufsqualifikation verfügen.
Diese genauen Regelungen finden Sie in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).
Der BWV Bildungsverband unterstützt als Dienstleister 11 IHK bei der Organisation und Durchführung der Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK". Darüber hinaus bieten wir allen Industrie- und Handelskammern Prüferschulungen an. So sichern wir die Qualität nachhaltig und sorgen dafür, dass die Prüfungen bundesweit einheitlich ablaufen.
So bereiten Sie sich auf die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenfachleute vor
Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK ist kein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Es handelt sich dabei um eine IHK-Prüfung, mit der Sie Ihr Fachwissen in der Finanzanlagenvermittlung nachweisen.
Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von verschiedenen Weiterbildungseinrichtugen oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen, erfolgen.
Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung bei einer IHK Ihrer Wahl anmelden zu können.
Es gibt folgende Möglichkeiten sich auf die Prüfung vorzubereiten: Vorbereitungskurs als Präsenzveranstaltung, Online-Kurs oder die Prüfungsvorbereitung in Eigenregie. Die Inhalte, die Sie in der Prüfung beherrschen müssen, finden Sie im Rahmenplan zur Sachkundeprüfung.
Unsere Partner im Bildungsnetzwerk, die BWV Regional vor Ort und die Deutsche Versicherungsakademie (DVA), bieten verschiedene Kurse für die Prüfung zum/zur Finanzanlagenfachmann/-frau IHK an, die Sie optimal vorbereiten. Suchen Sie sich aus der Liste ein Angebot aus und wenden Sie sich für genauere Informationen an den bzw. die Ansprechpartner:in.
Prüfungsinhalte
Ihren Abschluss zum Finanzanlagenfachmann/-frau IHK legen Sie vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Die Inhalte hat der Gesetzgeber in Anlage 1 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) festgelegt. Sie sind im Rahmenplan detailliert als Lernziele aufgelistet. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Schriftlicher Prüfungsteil
In der schriftlichen Prüfung zeigen Sie Ihr Fachwissen. Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf folgende Bereiche:
- Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen (Basisteil)
- Offene Investmentvermögen im Sinne des §1 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) (Kategorie 1)
- Geschlossene Investmentvermögen des §1 Abs. 5 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) (Kategorie 2)
- Vermögensanlagen im Sinne des §1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) (Kategorie 3)
Die Sachkundeprüfung müssen Sie nicht zwingend in allen genannten Bereichen ablegen: Sie kann je nach Umfang der gewünschten Erlaubnis auf einzelne Bereiche beschränkt werden. Die Prüfungsfragen und -termine sind bundeseinheitlich. Die Prüfungsfragen sind geheim. Sie werden nicht veröffentlicht und können nicht gekauft werden.
Praktischer Prüfungsteil
Im praktischen Prüfungsteil zeigen Sie, dass Sie Ihr fachliches Wissen in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden anwenden können. Grundlage des Gesprächs ist eine der von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlichten Fallvorgaben (gültig ab 01.03.2024).
Beim praktischen Prüfungsteil werden gemäß FinVermV in der Kundenberatung diese Kenntnisse von Ihnen gefordert:
- Sie erstellen ein Kundenprofil und ermitteln den Kundenbedarf.
- Sie zeigen Lösungsmöglichkeiten auf.
- Sie präsentieren passende Produkte und informieren den Kunden darüber.
Prüfungsablauf
Die Sachkundeprüfung zum/-r Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Eine Befreiung von dem praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn eine der in § 3 Abs. 5 FinVermV genannten Voraussetzungen vorliegt.
Der BWV Bildungsverband unterstützt als Dienstleister 11 Industrie- und Handelskammern bei der Organisation und Qualitätssicherung der Sachkundeprüfung zum/zur Finanzanlagenfachmann/-frau IHK.
Ablauf des schriftlichen Prüfungsteils
Im schriftlichen Prüfungsteil zeigen Sie, dass Sie fachliche und rechtliche Kenntnisse besitzen und diese anwenden können. Die praxisbezogenen Aufgaben des schriftlichen Prüfungsteils sind bundesweit einheitlich. Die Prüfung können Sie – abhängig vom Standort – am PC oder in Papierform ablegen. Eine PC-Prüfung hat den Vorteil, dass Sie Ihr Ergebnis sofort im Anschluss erhalten. Zudem sind menschliche Fehler dank der maschinellen Auswertung ausgeschlossen.
Die Prüfung zum/zur Finanzanlagenfachmann/-frau IHK können Sie abhängig vom gewünschten Umfang der Erlaubnis auf einzelne der folgenden Finanzanlagekategorien (§ 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)) beschränken:
- Offene Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) (Kategorie 1)
- Geschlossene Investmentvermögen des § 1 Abs. 5 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) (Kategorie 2)
- Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) (Kategorie 3)
Für eine Erlaubnis für die Kategorie 3 muss die Prüfung auch Kategorie 2 umfassen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 FinVermV). Der Bereich Beratung und Vermittlung von Finanzanlageprodukten (Basisteil) ist immer Pflicht.
Sie haben den schriftlichen Prüfungsteil bestanden, wenn Sie in allen Bereichen, für die Sie sich angemeldet haben (inkl. Basisteil), jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt haben (§ 3 Absatz 7 FinVermV). Haben Sie den schriftlichen Prüfungsteil nicht bestanden, werden Sie nicht zum praktischen Prüfungsteil zugelassen.
Ablauf des praktischen Prüfungsteils
Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Als Grundlage dient eine der von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlichten Fallvorgaben (gültig ab 01.03.2024), die vom Prüfer ausgewählt wird. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden. Er wird von einem Prüfer gespielt. Ziel des Gesprächs ist, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Zur Bewertung des praktischen Prüfungsteils wird der Protokollbogen der DIHK verwendet.
Der Inhalt des Beratungsgesprächs ist auf die Finanzanlagenkategorie(n) beschränkt, in denen Sie den schriftlichen Prüfungsteil absolviert haben.
Zum praktischen Prüfungsteil werden Sie nur zugelassen, wenn Sie den schriftlichen Prüfungsteil bestanden haben. Bestehen Sie nur den praktischen Prüfungsteil nicht, müssen Sie nur diesen noch einmal ablegen.
Downloads
- Protokollbogen zum praktischen Prüfungsteil (gültig ab 01.03.2024)
- Vorgaben zum Kundengespräch zum praktischen Prüfungsteil (Fallvorgaben) (gültig ab 01.03.2024)
- Rahmenplan
- Prüfungstermine 2024 bis 2027
Prüfungstermine und -orte
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat folgende bundeseinheitliche Termine für den schriftlichen Prüfungsteil der Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" festgelegt:
Nicht jede Industrie- und Handelskammer (IHK) bietet alle Termine an. Welche Prüfungstermine die 11 mit dem BWV kooperierenden IHK anbieten, sehen Sie in der nachstehenden Kartenansicht.
Der praktische Prüfungsteil findet in der Regel einen Tag nach Ihrer schriftlichen Prüfung statt.
Informationen zu anderen prüfenden IHK finden Sie auf der Internetseite des DIHK.
Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK
Bei Klick auf die PINs erhalten Sie die Kontaktdaten der jeweiligen IHK.
- Prüfungstermine:
- Termin:
- IHK Schwaben
- IHK für Oberfranken Bayreuth
- IHK Berlin
- IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
- IHK Braunschweig
- HK Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven
- IHK zu Coburg
- IHK zu Dortmund
- IHK zu Düsseldorf
- IHK Erfurt
- IHK Ostbrandenburg
- IHK Frankfurt am Main
- Handelskammer Hamburg
- IHK Hannover
- IHK Heilbronn-Franken
- IHK Karlsruhe
- IHK Kassel-Marburg
- IHK zu Kiel
- IHK Koblenz
- IHK Köln
- IHK zu Leipzig
- IHK Limburg
- IHK Rhein-Neckar
- IHK für München und Oberbayern
- IHK Nord-Westfalen
- IHK Nürnberg für Mittelfranken
- IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
- IHK für Niederbayern in Passau
- IHK Potsdam
- IHK Regensburg
- IHK Reutlingen
- IHK zu Rostock
- IHK Saarland
- IHK Region Stuttgart
- IHK Ulm
- IHK Wiesbaden
- Bergische IHK W-SG-RS-GB
- IHK Würzburg-Schweinfurt