Rechtsvorschriften
Voraussetzungen für Immobiliardarlehensvermittler:innen
Alle wichtigen Informationen zu den Regelungen des § 34i Gewerbeordnung
Den folgenden Ausführungen können Sie alle Informationen zur Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" entnehmen.
Um eine Gewerbeerlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler:in von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen nachweisen:
- Sie sind zuverlässig.
- Sie können beweisen, dass Sie schuldenfrei sind.
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Sie verfügen über die nötige Sachkunde.
Die genauen Voraussetzungen sind in § 34i Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, prüft Ihre jeweilige Erlaubnisbehörde.
Ihre Sachkunde können Sie nachweisen
- indem Sie die Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" erfolgreich ablegen oder
- über eine gleichgestellte Berufsqualifikation verfügen.
Die genauen Regelungen finden Sie in der Verordnung zur Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV).
Der BWV Bildungsverband unterstützt als Dienstleister 6 IHK bei der Organisation und Durchführung der Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK". Darüber hinaus bieten wir allen Industrie- und Handelskammern Prüferschulungen an. So sichern wir die Qualität nachhaltig und sorgen dafür, dass die Prüfungen bundesweit einheitlich ablaufen.
So bereiten Sie sich auf die Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensfachleute vor
Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK ist kein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Es handelt sich dabei um eine IHK-Prüfung, mit der Sie Ihr Fachwissen in der Immobiliardarlehensvermittlung nachweisen.
Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von verschiedenen Weiterbildungseinrichtugen oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen, erfolgen.
Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung bei einer IHK Ihrer Wahl anmelden zu können.
Es gibt folgende Möglichkeiten sich auf die Prüfung vorzubereiten: Vorbereitungskurs als Präsenzveranstaltung, Online-Kurs oder die Prüfungsvorbereitung in Eigenregie. Die Inhalte, die Sie in der Prüfung beherrschen müssen, finden Sie im Rahmenplan zur Sachkundeprüfung.
Unsere Partner im Bildungsnetzwerk, die BWV Regional vor Ort und die Deutsche Versicherungsakademie (DVA), bieten verschiedene Kurse für die Prüfung zum/zur Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK an, die Sie optimal vorbereiten. Suchen Sie sich aus der Liste ein Angebot aus und wenden Sie sich für genauere Informationen an den bzw. die Ansprechpartner:in.
Prüfungsinhalte
Die Prüfung "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" legen Sie vor einer Industrie- und Handelskammer ab. Die Inhalte hat der Gesetzgeber in Anlage 1 der Verordnung für Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) festgelegt. Sie sind im Rahmenplan detailliert als Lernziele aufgelistet. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Schriftlicher Prüfungsteil
In der schriftlichen Prüfung zeigen Sie Ihr Fachwissen. Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf folgende Bereiche:
- fachliche Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
- Finanzierung und Kreditprodukte
Die Prüfungsfragen und -termine sind bundeseinheitlich. Die Prüfungsfragen sind geheim. Sie werden nicht veröffentlicht und können nicht gekauft werden.
Praktischer Prüfungsteil
Im praktischen Prüfungsteil zeigen Sie, dass Sie Ihr fachliches Wissen in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden anwenden können. Grundlage des Gesprächs ist eine der von Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlichten Fallvorgaben (gültig ab 01.03.2024).
Beim praktischen Prüfungsteil wird gemäß ImmVermV in der Kundenberatung von Ihnen gefordert, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten.
Prüfungsablauf
Ihre Sachkundeprüfung zum/zur Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Eine Befreiung von dem praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn eine der in § 3 Abs. 5 ImmVermV genannten Voraussetzungen vorliegt.
Der BWV Bildungsverband unterstützt als Dienstleister 6 Industrie- und Handelskammern bei der Organisation und Qualitätssicherung der Sachkundeprüfung zum/zur Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK.
Ablauf des schriftlichen Prüfungsteils
Im schriftlichen Prüfungsteil zeigen Sie, dass Sie fachliche Kenntnisse besitzen und diese anwenden können. Die praxisbezogenen Aufgaben des schriftlichen Prüfungsteils sind bundesweit einheitlich. Die Prüfung können Sie – abhängig vom Standort – am PC oder in Papierform ablegen. Eine PC-Prüfung hat den Vorteil, dass Sie Ihr Ergebnis sofort im Anschluss erhalten. Zudem sind menschliche Fehler dank der maschinellen Auswertung ausgeschlossen.
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus 2 Teilen:
- fachliche Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
- Finanzierung und Kreditprodukte
Sie haben den schriftlichen Prüfungsteil bestanden, wenn Sie in beiden Bereichen, jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt haben (§ 3 Absatz 7 ImmVermV). Haben Sie den schriftlichen Prüfungsteil nicht bestanden, werden Sie nicht zum praktischen Prüfungsteil zugelassen.
Ablauf des praktischen Prüfungsteils
Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Als Grundlage dient eine der von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlichten Fallvorgaben (gültig ab 01.03.2024), die vom Prüfer ausgewählt wird. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden. Er wird von einem Prüfer gespielt. Ziel des Gesprächs ist, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Zur Bewertung des praktischen Prüfungsteils wird der Protokollbogen der DIHK verwendet.
Zum praktischen Prüfungsteil werden Sie nur zugelassen, wenn Sie den schriftlichen Prüfungsteil bestanden haben. Bestehen Sie nur den praktischen Prüfungsteil nicht, müssen Sie nur diesen noch einmal ablegen.
Downloads
- Protokollbogen zum praktischen Prüfungsteil (gültig ab 01.03.2024)
- Vorgaben zum Kundengespräch zum praktischen Prüfungsteil (Fallvorgaben) (gültig ab 01.03.2024)
- Rahmenplan
- Prüfungstermine 2024 bis 2027
Prüfungstermine und -orte
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat folgende bundeseinheitliche Termine für den schriftlichen Prüfungsteil der Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" festgelegt:
Nicht jede Industrie- und Handelskammer (IHK) bietet alle Termine an. Welche Prüfungstermine die 6 mit dem BWV kooperierenden IHK anbieten, sehen Sie in der nachstehenden Kartenansicht.
Der praktische Prüfungsteil findet in der Regel einen Tag nach Ihrer schriftlichen Prüfung statt.
Informationen zu anderen prüfenden IHK finden Sie auf der Internetseite des DIHK.
Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
Bei Klick auf die PINs erhalten Sie die Kontaktdaten der jeweiligen IHK.
- Prüfungstermine:
- Termin:
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