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Sie möchten Ihren Abschluss zum/zur Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK machen und fragen sich, wie die Prüfung abläuft und wo Sie teilnehmen können? Beim BWV finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ablauf und Inhalten, unseren Ansprechpartner:innen vor Ort sowie Prüfungsterminen.
Ihre Sachkundeprüfung zum/zur Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Eine Befreiung von dem praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn eine der in § 3 Abs. 5 ImmVermV genannten Voraussetzungen vorliegt.
Der BWV Bildungsverband unterstützt als Dienstleister 6 Industrie- und Handelskammern bei der Organisation und Qualitätssicherung der Sachkundeprüfung zum/zur Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK.
Ablauf des schriftlichen Prüfungsteils
Im schriftlichen Prüfungsteil zeigen Sie, dass Sie fachliche Kenntnisse besitzen und diese anwenden können. Die praxisbezogenen Aufgaben des schriftlichen Prüfungsteils sind bundesweit einheitlich. Die Prüfung können Sie – abhängig vom Standort – am PC oder in Papierform ablegen. Eine PC-Prüfung hat den Vorteil, dass Sie Ihr Ergebnis sofort im Anschluss erhalten. Zudem sind menschliche Fehler dank der maschinellen Auswertung ausgeschlossen.
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus 2 Teilen:
Sie haben den schriftlichen Prüfungsteil bestanden, wenn Sie in beiden Bereichen, jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt haben (§ 3 Absatz 7 ImmVermV). Haben Sie den schriftlichen Prüfungsteil nicht bestanden, werden Sie nicht zum praktischen Prüfungsteil zugelassen.
Ablauf des praktischen Prüfungsteils
Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Als Grundlage dient eine der vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlichten Fallvorgaben, die vom Prüfer:in ausgewählt wird. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden. Er wird von einem/r Prüfer:in gespielt. Ziel des Gesprächs ist, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Zum praktischen Prüfungsteil werden Sie nur zugelassen, wenn Sie den schriftlichen Prüfungsteil bestanden haben. Bestehen Sie nur den praktischen Prüfungsteil nicht, müssen Sie nur diesen noch einmal ablegen.