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Sie möchten Ihren Abschluss zum/zur Finanzanlagenfachmann/-frau IHK machen und fragen sich, wie die Prüfung abläuft und wo Sie teilnehmen können? Beim BWV finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ablauf und Inhalten, unseren Ansprechpartner:innen vor Ort sowie Prüfungsterminen.
Ihre Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Eine Befreiung von dem praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn eine der in § 3 Abs. 5 FinVermV genannten Voraussetzungen vorliegt.
Der BWV Bildungsverband unterstützt als Dienstleister 11 Industrie- und Handelskammern bei der Organisation und Qualitätssicherung der Sachkundeprüfung zum/zur Finanzanlagenfachmann/-frau IHK.
Ablauf des schriftlichen Prüfungsteils
Im schriftlichen Prüfungsteil zeigen Sie, dass Sie fachliche und rechtliche Kenntnisse besitzen und diese anwenden können. Die praxisbezogenen Aufgaben des schriftlichen Prüfungsteils sind bundesweit einheitlich. Die Prüfung können Sie – abhängig vom Standort – am PC oder in Papierform ablegen. Eine PC-Prüfung hat den Vorteil, dass Sie Ihr Ergebnis sofort im Anschluss erhalten. Zudem sind menschliche Fehler dank der maschinellen Auswertung ausgeschlossen.
Die Prüfung zum/zur Finanzanlagenfachmann/-frau IHK können Sie abhängig vom gewünschten Umfang der Erlaubnis auf einzelne der folgenden Finanzanlagekategorien (§ 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)) beschränken:
Für eine Erlaubnis für die Kategorie 3 muss die Prüfung auch Kategorie 2 umfassen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 FinVermV). Der Bereich Beratung und Vermittlung von Finanzanlageprodukten (Basisteil) ist immer Pflicht.
Sie haben den schriftlichen Prüfungsteil bestanden, wenn Sie in allen Bereichen, für die Sie sich angemeldet haben (inkl. Basisteil), jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt haben (§ 3 Absatz 7 FinVermV). Haben Sie den schriftlichen Prüfungsteil nicht bestanden, werden Sie nicht zum praktischen Prüfungsteil zugelassen.
Ablauf des praktischen Prüfungsteils
Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Als Grundlage dient eine der sieben vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlichten Fallvorgaben, die vom Prüfer:in ausgewählt wird. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden. Er wird von einem Prüfer:in gespielt. Ziel des Gesprächs ist, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Der Inhalt des Beratungsgesprächs ist auf die Finanzanlagenkategorie(n) beschränkt, in denen Sie den schriftlichen Prüfungsteil absolviert haben.
Zum praktischen Prüfungsteil werden Sie nur zugelassen, wenn Sie den schriftlichen Prüfungsteil bestanden haben. Bestehen Sie nur den praktischen Prüfungsteil nicht, müssen Sie nur diesen noch einmal ablegen.