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In der Ausbildungsordnung ist exakt geregelt, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten Sie während Ihrer Ausbildung erwerben.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt vor, welche Inhalte die Ausbildungsordnung für Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen enthalten muss:
Die Ausbildungsordnung vom 02.03.2022 können Sie auch downloaden.
Die Inhalte Ihrer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen bzw. zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen halten Sie im Ausbildungsnachweis fest - dem sogenannten Berichtsheft. Sie müssen dieses während Ihrer Ausbildungszeit führen. Dazu sind Sie laut Berufsbildungsgesetz verpflichtet.
Vorlagen für den Ausbildungsnachweis bietet Ihnen Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) auf ihrer Internetseite zum Download an. Zudem ist Ihr Ausbildungsunternehmen nach § 14 Nr. 3 BBiG dazu verpflichtet, Ihnen den Ausbildungsnachweis kostenfrei zu stellen. Die Berichtshefte erhalten Sie deshalb entweder direkt bei Ihrem Unternehmen oder im Fachbuchhandel.