Neuer Rahmenplan veröffentlicht - gültig ab 01.07.2023 -

Der Rahmenplan für die Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“
wurde vom zuständigen Sachverständigengremium aktualisiert.
Dies war aufgrund gesetzlicher Änderungen und Neuerungen sowie der Aktualisierung des für den schriftlichen Prüfungsteil maßgeblichen Bedingungswerkes “Proximus 5“, erforderlich.

Sowohl Proximus 5 als auch dieser Rahmenplan sind ab dem 01.07.2023 prüfungsrelevant.

Auf Grundlage von Proximus 5 wurde die Terminologie in den Lernzielen und -inhalten angepasst.
Ergänzungen, aber auch Streichungen wurden im notwendigen Umfang durchgeführt.
Zudem ermöglicht die grafische Überarbeitung eine verbesserte Handhabung des Rahmenplans
über alle Zielgruppen hinweg.

Darüber hinaus wurde die gesetzliche Veränderung der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Eignungsprüfung nach der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie, Insurance Distribution Directive (IDD), in den Rahmenplan aufgenommen.

Die Aktualisierung der Lernziele und -inhalte dieses Rahmenplans führt aus Sicht der Sachverständigen zu keiner Erhöhung der bisherigen Stundenempfehlung für die Ausbildung.

Prüfungsrelevante Werte ab Januar 2023

Die Übersicht der ab Januar 2023 geltenden prüfungsrelevanten Werte wurde aktualisiert und wird auch während der Prüfung in unserem Prüfungsprogramm zur Einsicht bereitgestellt.

Neue Prüfungstermine veröffentlicht!

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat für den schriftlichen Prüfungsteil der Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" folgende bundeseinheitliche Termine für die Jahre 2024 bis 2027 festgelegt.

Der BWV Bildungsverband unterstützt die Industrie- und Handelskammern bei der Organisation und Durchführung der Sachkundeprüfung.

Proximus 5 – Ab Juli 2023 prüfungsrelevant für die Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ (§ 34d GewO)

Der zuständige Aufgabenauswahlausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung entschieden, das Bedingungswerk Proximus 5 ab der Prüfung im Juli 2023 für die Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO) einzusetzen. Bis einschließlich der Prüfungen im Juni 2023 wird das Bedingungswerk Proximus 4 verwendet.