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Sie möchten Ihren Abschluss als Finanzanlagenfachmann/-frau IHK machen? Lesen Sie hier alle wichtigen Infos zu den Inhalten der Prüfung.
Ihren Abschluss zum Finanzanlagenfachmann/-frau IHK legen Sie vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Die Inhalte hat der Gesetzgeber in Anlage 1 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) festgelegt. Sie sind im Rahmenplan detailliert als Lernziele aufgelistet. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
In der schriftlichen Prüfung zeigen Sie Ihr Fachwissen. Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf folgende Bereiche:
Die Sachkundeprüfung müssen Sie nicht zwingend in allen genannten Bereichen ablegen: Sie kann je nach Umfang der gewünschten Erlaubnis auf einzelne Bereiche beschränkt werden. Die Prüfungsfragen und -termine sind bundeseinheitlich. Die Prüfungsfragen sind geheim. Sie werden nicht veröffentlicht und können nicht gekauft werden.
Informieren Sie sich zum Ablauf Ihres schriftlichen Prüfungsteils!
Im praktischen Prüfungsteil zeigen Sie, dass Sie Ihr fachliches Wissen in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden anwenden können. Grundlage des Gesprächs ist eine der zwölf vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlichten Fallvorgaben.
Beim praktischen Prüfungsteil werden gemäß FinVermV in der Kundenberatung diese Kenntnisse von Ihnen gefordert:
Informieren Sie sich zum Ablauf Ihres praktischen Prüfungsteils!