Voraussetzungen für Immobiliardarlehensvermittler:innen

BWV: Alle wichtigen Informationen zu den Regelungen des § 34i Gewerbeordnung


Sie möchten Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermitteln und Ihren Abschluss zum Geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK machen? Was Sie dazu benötigen und alle Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie beim BWV Bildungsverband.

Um Ihre Gewerbeerlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler:in zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen nachweisen:

  • Sie sind zuverlässig.
  • Sie können beweisen, dass Sie schuldenfrei sind.
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Sie verfügen über die nötige Sachkunde.

Die genauen Voraussetzungen sind in § 34i Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, prüft Ihre jeweilige Erlaubnisbehörde.

 

Wie Sie Ihre Sachkunde als Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung nachweisen können

 

Ihre Sachkunde können Sie nachweisen

  • indem Sie Ihren Abschluss zum/zur Geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK bei der IHK ablegen oder
  • über eine gleichgestellte Berufsqualifikation verfügen.


Diese Regelungen finden Sie in der Verordnung zur Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV).

Der BWV Bildungsverband wird auch bei dieser Sachkundeprüfung als Dienstleister einige Industrie- und Handelskammern bei der Prüfungsorganisation unterstützen. Darüber hinaus bieten wir allen Industrie- und Handelskammern Prüferschulungen an. So sichern wir die Qualität nachhaltig und sorgen dafür, dass die Prüfungen bundesweit einheitlich ablaufen.

Weitere Informationen zur Prüfungsvorbereitung, den Prüfungsinhalten und zum Ablauf der Prüfung finden Sie auf unseren Seiten.