Ersatzurkunde und Bescheinigung

Bestellung Ersatzurkunde

Sie haben die Prüfung zum/zur "Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV)" abgelegt?
Bestellen Sie einfach eine Ersatzurkunde.

Hinweis: Der Abschluss als "Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV)" gilt als Sachkundenachweis gem. § 34d GewO und ist die Mindest-Qualifikation, die Versicherungsvermittler:innen zur Erteilung der Gewerbeerlaubnis benötigen.

Bescheinigung über die Anerkennung

Wenn Sie keine BWV-Prüfung abgelegt haben, sondern als "Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV)" anerkannt wurden und einen BWV-Ausweis erhalten haben, können Sie eine Bescheinigung anfordern.

Hinweis: Da der BWV-Ausweis allein bei der IHK nicht als Sachkundenachweis anerkannt wird, werden keine Ersatzausweise mehr ausgestellt.

Ansprechpartner:in
Gergana Vujnovic 089 922001-816