Voraussetzungen für Versicherungsvermittler:innen

BWV: Alle wichtigen Informationen zu den Regelungen des § 34d Gewerbeordnung


Sie möchten als Versicherungsvermittler:in tätig werden und Ihren Abschluss zum/zur Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK machen?
Den folgenden Ausführungen können Sie alle Informationen zur Sachkundeprüfung entnehmen.

Um eine Gewerbeerlaubnis als Versicherungsvermittler:in oder Versicherungsmakler:in von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erhalten, erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind zuverlässig.
  • Sie weisen nach, dass Sie schuldenfrei sind.
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Sie verfügen über das nötige Fachwissen.


Die umfangreichen Voraussetzungen sind in § 34d Absatz 5 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt.
Ob Sie diese erfüllen, prüft Ihre jeweilige IHK vor Ort.

 

Wie Sie Ihre Sachkunde als Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung nachweisen können


Ihr Fachwissen können Sie unter anderem durch die Sachkundeprüfung zum/zur Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK nachweisen. Dies ist kein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Es handelt sich dabei um eine reine IHK-Prüfung, mit der Sie Ihr Wissen in der Versicherungsvermittlung unter Beweis stellen. Um an der Prüfung teilzunehmen, müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.

Sie können sich jederzeit bei einer beliebigen Industrie- und Handelskammer anmelden, die die Prüfung anbietet. Deshalb ist keine spezifische Ausbildung verpflichtend, sondern Sie bereiten sich selbst auf die Prüfung vor.
Welche Möglichkeiten es dafür gibt, erfahren Sie auf unseren Seiten.