BDA fordert für 2018 ein Arbeitszeitgesetz 4.0

BDA fordert für 2018 ein Arbeitszeitgesetz 4.0

02. Februar 2018

Zu Beginn des neuen Jahres hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, BDA, ihren Geschäftsbericht vorgelegt.

Zu den veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, dass die ausgezeichnete Arbeitsmarktlage Ansporn und Herausforderung zugleich sein sollte. Genau vor 100 Jahren, im Jahr 1918 nämlich, einigten sich  Arbeitgeber und Gewerkschaften für die durch die Schwerindustrie gekennzeichnete Wirtschaft auf den Acht-Stunden-Tag.

Für die anstehenden Gespräche zwischen Union und SPD fordert Kampeter, die rückwärtsgewandten  Reglementierungen zu aktualisieren. Diese schüfen  keine  Arbeitsplätze, sondern bewirkten das Gegenteil: Flexibilität sei und bleibe der beste Treibstoff für den Jobmotor. Der Wettbewerb in Zeiten  von Globalisierung und Digitalisierung verlange ein klares Bekenntnis zu Flexibilität. Das erwarteten Arbeitgeber auch von einer künftigen Bundesregierung. Globalisierung und Digita­lisierung verändern die Wirt­schaft und somit auch die Arbeitswelt. Der bisherige gesetzliche Rah­men passe nicht zu diesen Veränderungen. Unterneh­men müssen und Beschäftigte wollen die Arbeitszeit flexibler gestalten, so Kampeter, und dafür müssten starre Arbeitszeitgrenzen durch flexible Gestaltungsspielräume ersetzt werden.

Ebenfalls interessante Erkenntnisse aus dem Geschäftsbericht (Auszug):

  • Löhne steigen flächendeckend und gleichmäßiger
  • Die meisten Teilzeitbeschäftigten arbeiten freiwillig in Teilzeit
  • Anteil der Befristungen seit Jahren auf niedrigem Niveau
  • Mindestlohn bremst das Angebot an Praktikumsplätzen
  • Tariflohnabschlüsse spiegeln die robuste Wirtschaftslage wider
  • BDA unterstützt Initiativen zur Erwerbstätigkeit von Frauen

Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.

Ansprechpartner:in
Dr. Katharina Höhn