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Gute Nachrichten für vertrieblich Tätige: Wer in diesem Kalenderjahr mindestens 15 Stunden Weiterbildung auf seinem gut beraten Bildungskonto dokumentiert hat, erhält Anfang Februar 2023 automatisch eine vorbereitete Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung. Diese dient zum Nachweis gegenüber Aufsicht, Arbeitgeber, Produktgeber, Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherer und natürlich auch gegenüber den Kund:innen.
Wer jetzt noch Bildungszeit benötigt, um die gesetzlich geforderten 15 Stunden für dieses Jahr zu erreichen, sollte auf Nummer sicher gehen und eine Weiterbildung bei einem von gut beraten zertifizierten Bildungsdienstleister absolvieren. Denn Weiterbildung ist nicht gleich Weiterbildung: Damit diese von gut beraten verbucht werden kann, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein.
Kontoinhabende, die sich mehr als 30 Stunden weitergebildet haben, erhalten zusätzlich und ebenfalls automatisch das begehrte gut beraten Zertifikat. Zugleich können diese das individualisierte Weiterbildungssiegel bestellen und damit für sich werben.