Bildungskosten Steuertipp: „So setzen Sie Aus- und Fortbildung steuerlich ab“

30. April 2018

Erst Schule, dann Ausbildung oder Studium und schließlich die Weiterbildung im Berufsleben – Bildung begleitet uns durchs Leben und kostet Geld. Während Berufstätige ihre Ausgaben für Fortbildungen unbegrenzt als Werbungskosten absetzen können, sind Studenten bislang im Nachteil. Für eine Erstausbildung gelten die Kosten nur als Sonderausgaben. Wer in der Zeit nichts oder wenig verdient, für den lohnt sich der Sonderausgabenabzug meist nicht.

Die Stiftung Warentest hat auf ihrer Webseite Steuertipps rund um Bildungskosten zusammengestellt.

Auch die durch unsere 30 BWV Regional in ganz Deutschland angebotenen Aus- und Weiterbildungen lassen sich dementsprechend steuerlich absetzen – bitte vergessen Sie das nicht bei Ihrer nächsten Lohnsteuererklärung!

Ansprechpartner:in
Wolfgang Roth 089 922001-818