BVK befragte seine Mitglieder zur Weiterbildungsverpflichtung und Überprüfung durch die IHKn: viele gut beraten-Teilnehmer – wenige Beanstandungen

01. Juni 2021

Seit mehr als drei Jahren besteht für die vertrieblich Tätigen der Versicherungswirtschaft eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von 15 Stunden je Kalenderjahr. Die Überprüfung obliegt den Industrie- und Handelskammern (IHKn) bzw. – für gebundene Versicherungsvermittler – der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Mit Stichprobenkontrollen überprüfen die IHKn, ob vertrieblich Tätige die Weiterbildungspflicht erfüllt haben. Gemäß Versicherungsvermittlungsverordnung können die IHKn dazu Gewerbetreibende auffordern, eine Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht im vorangegangenen Kalenderjahr abzugeben, die dies belegt. Bei Fragen und Zweifeln am Nachweis bzw. zu darin aufgeführten Weiterbildungsmaßnahmen können zudem weitere Unterlagen angefordert werden.

Wie aber erfolgt die Umsetzung der Weiterbildungspflicht und die Überprüfung durch die IHKn in der Praxis? Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hat dazu seine Mitglieder befragt; 853 haben geantwortet und sich an der Umfrage beteiligt. Die Umfrageergebnisse wurden in der aktuellen Ausgabe (05/2021) des BVK Verbandsmagazin VersicherungsVermittlung veröffentlicht.

Demnach gaben rund 11 Prozent der Befragten an, von ihrer IHK aufgefordert worden zu sein, eine Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung abzugeben. Bei über drei Viertel (77,3 Prozent) derjenigen, die ihre Erklärung daraufhin einreichten, hatten die Kammern keine Rückfragen oder Beanstandungen.

Der BVK ist einer der Trägerverbände der Initiative gut beraten. 86,3 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, ihre Weiterbildungen über ein Bildungskonto bei der Brancheninitiative gut beraten zu dokumentieren. Kommt es seitens der IHKn zu Rückfragen zu absolvierten Bildungsmaßnahmen, können sich vertrieblich Tätige mit einem gut beraten Bildungskonto an die Geschäftsstelle gut beraten wenden, die bei der Klärung gerne unterstützt.

Darüber hinaus stehen die Initiative gut beraten und die Aufsichten weiterhin im konstruktiven Dialog, um aufkommende Fragen rund um die Weiterbildungsverpflichtung zu klären und praxistaugliche Lösungen zu finden.

Ansprechpartner:in
Monika Klampfleitner 089 922001-839