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An fünf Terminen mit insgesamt 81 Teilnehmern wurde besprochen, welche Rechtsgrundlagen für die Weiterbildungsverpflichtung relevant sind, welche Ansprüche der Gesetzgeber an die Qualitätssicherung stellt und was dies in der Praxis für die Unternehmen und Vermittler bedeutet.
Wir konnten aufzeigen, wie gut beraten alle vertrieblich Tätigen im Innen- und Außendienst bei der Dokumentation und dem Nachweis der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung unterstützt.
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