gut beraten wird IDD-kompatibel gemacht

gut beraten wird IDD-kompatibel gemacht

01. März 2017

Wir haben das Projekt gut beraten 2.0 aus der Taufe gehoben.

Dabei geht es um drei Dinge:

  1. Alle Vorgaben, die der Gesetzgeber zur Umsetzung der IDD in der Vermittlerverordnung regeln wird, werden in gut beraten umgesetzt. Und zwar in den Anrechnungsregeln, dem QS-System wie auch in der Weiterbildungsdatenbank. Spätestens 2018 wird ein Weiterbildungsnachweis gemäß IDD (15 Stunden pro Kalenderjahr) fester Bestandteil von gut beraten sein. Wer freiwillig mehr Weiterbildung nachweisen möchte, erhält darüber hinaus weiterhin sein Jahreszertifikat und das 5-Jahres-Zertifikat auf dem bestehenden Branchenstandard.

  2. Selbstverständlich gilt dies auch für diejenigen, deren Weiterbildung durch die künftigen gesetzlichen Vorgaben ebenfalls nachweispflichtig wird. Dazu gehören insbesondere die neuen Zielgruppen der „vertrieblich Tätigen“ aus den Innendiensten der Versicherungsunternehmen und der Vermittlerbetriebe.

  3. Wir arbeiten daran, gut beraten für Vermittler und teilnehmende Organisationen noch attraktiver zu machen. Die technischen Abläufe und der Zugang der Kontoinhaber zu ihrem Weiterbildungskonto sollen wesentlich einfacher werden. Außerdem haben sich die Gremien der Initiative eine weitere Senkung der Kostenbeiträge vorgenommen.

Unser Appell lautet: auch für die neuen Zielgruppen in den Innendiensten – die Initiative gut beraten ist hier die richtige Lösung – schlank, erprobt, alles drin, was die IDD vorgibt.

Weitere Informationen zum Thema gut beraten unter der IDD finden Sie auf unserer Homepage.