Mit Spezialwissen ins bAV-Geschäft einsteigen

Mit Spezialwissen ins bAV-Geschäft einsteigen

01. Juni 2021

In Deutschland haben Angestellte ein Recht auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Trotzdem haben immer noch mehr als 50 Prozent keinen Vorsorgevertrag, obwohl den meisten Bürgern die Versorgungslücke zur späteren Altersrente bekannt sein dürfte. Für Vermittler erschließt sich hier also ein oft unterschätztes, aber auch lukratives Beratungsgeschäft.

Vermittler sollten den erhöhten Beratungsbedarf als Chance nutzen, sich als Vorsorgeberater im noch ausbaufähigen bAV-Markt zu etablieren.

Durch attraktive Angebote überzeugen
Arbeitgeber haben gegenüber ihren Angestellten eine Fürsorgepflicht und sind auch zu deren finanziellen Absicherung staatlich verpflichtet. Aufgrund des Betriebsrentengesetztes hat zudem jeder Arbeitsnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Kleine und mittelständische Firmen nutzen dies meist, um sich bei Fachkräften als verantwortungsvollen Arbeitgeber zu positionieren. Sammeln Sie mit dem Unternehmen zusammen Argumente, die den potentiellen Mitarbeiter überzeugen eine betriebliche Altersversorgung abzuschließen und kommunizieren Sie diese verständlich. Begleiten Sie alle Beteiligten aktiv bei der Umsetzung.

Neu erworbenes Spezialwissen umsetzen
Werden Sie Vorsorgespezialist:in anhand entsprechend erworbenem Spezialwissen, individuellen Methodiken und maßgeschneiderter Beratung. Unterstützen Sie Unternehmen dabei das Beste aus der betrieblichen Altersversorgung rauszuholen. Bauen Sie das bAV-Geschäft durch Kollektivverträge aus. Ab 2022 steht der Arbeitgeberpflichtzuschuss von 15 Prozent auch für bereits bestehende Verträge zur Verfügung. Sprechen Sie daher auch schon bestehende Gewerbekunden aus anderen Versicherungsbereichen zum Thema bAV an.

Die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) unterstützt Sie dabei gerne mit dem DVA-Videotraining „Paket Spezialwissen bAV“.

Ansprechpartner:in
Edith Susanne Pitka 089 455547-723