Neuerungen im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

Neuerungen im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

04. September 2018

Viele Unternehmen können auf den Einsatz von freien Mitarbeitern oder Leiharbeitnehmern heutzutage nicht mehr verzichten, um flexibel agieren und auf Auftragsspitzen reagieren zu können.

Der Einsatz von Fremdpersonal stellt jedoch besondere Anforderungen an die Organisation des Unternehmens und setzt das Einhalten wichtiger Bestimmungen voraus. Außerdem hat sich die Arbeitspraxis von Leiharbeitnehmern und -arbeitgebern im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) nochmals stark verändert.

Die Deutsche Versicherungsakademie GmbH (DVA) und der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV)  bieten für alle Mitarbeiter, die sich mit dem Einsatz von Fremdpersonal befassen, praxisnahe Online-Seminare an:

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Ansprechpartner:in
Susanne Sammet 089 455547-753